Geschrieben von mf4 am 03.04.2015, 15:28 Uhr |
kann sozialamt die nennung des kindsvaters erzwingen?
Das Sozialamt oder Jobcenter springt in dem Falle für Unterhalt ein, den der Vater als UH oder z.B. das JA in Form von UH-Vorschuss leisten würde.
Logisch, will das Amt die Kohle von wem anderen haben und du als Empfänger bist verpflichtet anzugeben, wo es etwas zu fordern gäbe.
Wenn du dir leisten kannst etwas nicht zu beantragen und auf die Summer zu verzichten... warum nicht aber wer SH oder ALG2 bekommt kann sich den Luxus des Schweigens nicht leisten.
- kann sozialamt die nennung des kindsvaters erzwingen? - Snief 03.04.15, 14:56
- Re: kann sozialamt die nennung des kindsvaters erzwingen? - mf4 03.04.15, 15:28
- Unterhhaltspflicht vorrangig - Ralph 03.04.15, 15:32
- Re: Unterhaltspflicht vorrangig - Snief 03.04.15, 15:42
- Re: Unterhaltspflicht vorrangig - mf4 03.04.15, 15:47
- Du bringst einiges durcheinander... - Ralph 03.04.15, 16:00
- Re: Du bringst einiges durcheinander... - Snief 03.04.15, 16:10
- Re: Du bringst einiges durcheinander... - mf4 03.04.15, 16:21
- Für das Amt stellt sich eine andere Frage... - Ralph 03.04.15, 16:41
- Re: Du bringst einiges durcheinander... - Snief 03.04.15, 16:10
- Re: Unterhaltspflicht vorrangig - Snief 03.04.15, 15:42
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