Für alleinerziehende Eltern

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von LenaMolly  am 27.03.2015, 10:45 Uhr

Gemeinsames Sorgerecht?

Hallo!
Unser Krümel erblickt im Juni das Licht der Welt.
Bin mit meinem Freund jetzt 5 Jahre zusammen
Und wir wollen es auch bleiben. Wohnen seid 4 Jahren
zusammen, heiraten wollen wir allerdings erstmal nicht..
wirmüssen da wir nicht verheiratet sind
das gemeinsame Sorgerecht beantragen, wenn wir das
nicht tun hab ich das alleinige.
Wie habt ihr das gemacht?
Kennt sich damit jemand aus?
Gibt es da vor bzw Nachteile die es zu beachten gibt?
Im Falle einer Trennung oder ähnliches?
Lg

 
33 Antworten:

Re: Gemeinsames Sorgerecht?

Antwort von Boots2012 am 27.03.2015, 10:56 Uhr

Hallo und herzlich willkommen erst mal.

Alles Gute zur Schwangerschaft!

Lies Dich hier einfach mal durch -ich empfehle auch das Patchwork-Forum - und bilde Dir eine Meinung.

Wenn du und dein Partner die gleichen Ansichten zB wegen Erziehung, Aufenthalt und Finanzielle Fürsorge für das Kind habt spricht nichts gegen gemeinsames Sorgerecht.
Kannst du einschätzen (evtl. an seinen Ex-Beziehungen) wie er sich dir gegenüber verhalten wird wenn ihr euch mal trennen solltet? Wie sehr ist er beispielsweise aber auch von außen (Eltern, Familie, Freunde) beeinflussbar?

Macht euch gemeinsame Gedanken darüber und versucht auch schon darüber zu sprechen wie ihr euch die Kindererziehung bei evtl. Trennung vorstellt.
Was natürlich wirklich passiert kann keiner voraussagen.

BTW: Oft gesagter Spruch, aber auch sehr wahr: Das Sorgerecht wird überbewertet!

GLG Boots

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Re: Gemeinsames Sorgerecht?

Antwort von Sternenschnuppe am 27.03.2015, 11:13 Uhr

Beantragen müsst ihr nix, nur erklären beim Jugendamt.
im Falle einer Trenung bleibt er weiterhin der Vater, wenn Du in Elternzeit bist und Hauptbezugsperson würde das Kind eh bei Dir bleiben.

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Re: Gemeinsames Sorgerecht?

Antwort von Helena83 am 27.03.2015, 11:30 Uhr

Würde ich nicht machen. Behalte es vorerst mal allein. Für die meisten Paare ist so ein Baby eine enorme Umstellung und bei Schlafmangel, einem Schreibaby(was bei euch nicht sein muss, aber kann) und noch vielen anderen Veränderungen kommen bei manchen Vätern die schlimmsten Seiten zum Vorschein. Es muss nicht sein, aber schon oft gelesen und auch selbst bei Bekannten und leider am eigenen Leib erlebt. Selbst der Mann vom JA sagte mir damals, ich soll es lassen mit dem GSR.

Aber du kennst deinen Freund am besten, kannst es also nur selbst beurteilen.

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Schade dass sich Mütter nicht erst beweisen müssen

Antwort von Sternenschnuppe am 27.03.2015, 11:38 Uhr

Und nach 6 Monaten ein anderer erst entscheidet ob sie das Sorgeecht für Ihr Kind verdient haben !!

Da kann man den Vätern nur raten bei solch Frauen auf einen Vaterschaftstest zu bestehen bevor sie die Anerkennung unterschreiben.
Wenn schon Mißtrauen, dann doch auch auf beiden Seiten angebracht.

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Re: Ähem...

Antwort von Holly Friday am 27.03.2015, 12:53 Uhr

Was sagt denn dein Freund dazu???
Ich würde AUSRASTEN, an seiner Stelle.
Freut er sich nicht auf euer gemeinsames Baby, ist eure Beziehung schwierig?
Wieso meinst du, das Recht zu haben, so etwas alleine, hinter seinem Rücken entscheiden zu dürfen?
Um solchen Müttern einen Strich durch die Rechnung zu machen, hat sich ja die Rechtsprechung geändert.
Dahingehend, dass im Falle eines Streits es nur noch eine Formsache für den Vater ist, das GSR zu erwirken.
Insofern sind diese irritierenden Gedanken hinfällig.

Holly

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Jetzt mal langsam...

Antwort von desireekk am 27.03.2015, 14:18 Uhr

Ich ifnde, du gehst ganz schön aggressiv and die AP ran!

Was macht sie denn hinter seinem Rücken?
Jeder darf/muss sich irnformieren,. Wer sagt denn, dass der KV das nicht auch tut auf seine Weise und in seinen Foren?

Was entscheidet sie denn alleine? Und wo tut sie es hinter seinem Rücken? Die juristische Geetzeslage in Deutschland zu diesem thema ist jeden entweder hinreichend beklannt oder er muss/soll sich eben inrfomieren.

Das deutsche Gesetz sieht immer noch einen (leichten) "Vorsprung" für unverheiratete Mütter vor, was ich aber auch per se erst Mal in Ordnung halte, zumal es inzwischen leichter ist für die dazugehörigen Väter das GSR zu erlangen.

Gruss

Désirée
(die damals vor 15 und 13 Jahren den KV quasi zum JA tragen musste damit er das GSR unterschreibt!)

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Re: Gemeinsames Sorgerecht?

Antwort von Boots2012 am 27.03.2015, 14:24 Uhr

Wohnst du mit deinem Freund zusammen?
Wenn nein wäre das alleinige Sorgerecht erstmal für den Elterngeldbezug sinnvoll. Mit alleinigem Sorgerecht kannst du 14 Monate Elterngeld beziehen.

Andere "Vorteile" sind mir persönlich (AE mit 2 Mädels und alleinigem SR) nicht bekannt.

LG
Boots

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Steht da doch

Antwort von Sternenschnuppe am 27.03.2015, 14:39 Uhr

Wohnen seit 4 Jahren zusammen, seit 5 zusammen und wollen es auch bleiben.

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Re: Gemeinsames Sorgerecht?

Antwort von LenaMolly am 27.03.2015, 14:58 Uhr

Also, nur um das klar zu stellen ich mach hier gar nichts hinter seinem
Rücken. Wir wollten die Vaterschaft im Vorfeld anerkennen lassen und
da sagte die Tante vom Amt wie es mit dem Sorgerecht sei...
Wir waren nämlich so naiv zu glauben das das Sorgerecht bei der vaterschaftsanerkennung mit drin sei!!
Da dem nicht so ist wollte ich mich informieren genau wie es mein Freund auch tut!

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Re: Steht da doch

Antwort von Boots2012 am 27.03.2015, 15:05 Uhr

Ohmann...Bin schon gedanklich im Urlaub...

Thx Sternschnuppe

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Re: Gemeinsames Sorgerecht?

Antwort von Sternenschnuppe am 27.03.2015, 15:51 Uhr

Dann könnt ihr das gleich in einem machen.
Hat zudem den entscheidenden Vorteil, dass er dann auch Entscheidungen über Euer Kind treffen kann, sollte es Dir nach oder bei der Geburt nicht gut gehen oder etwas passieren.

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Re: Gemeinsames Sorgerecht?

Antwort von shinead am 27.03.2015, 16:04 Uhr

Im Falle einer Trennung hätte er das GSR schneller, als Du *piep* sagen kannst. Einen wirklichen Vorteil hast Du daher nicht.

Teile es mit ihm. Vertrauen ist das beste Fundament für eine Familie.

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Re: Gemeinsames Sorgerecht?

Antwort von -chOcO- am 27.03.2015, 18:03 Uhr

Ich finde es schade das man in Erwägung zieht, das der Partner den man liebt, mit dem man seit Jahren zusammen ist, mit dem man ein Kind erwartet, das Sorgerecht verweigern will. Du kannst ja auf deins verzichten und ihm das alleinige Sorgerecht geben. Der Vorschlag ist unmöglich? So empfinde ich es aus seiner Sicht auch.

Es ist sein Kind, ihr befindet euch in einer stabilen Beziehung. Was spricht also GEGEN das GSR?

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Re: Gemeinsames Sorgerecht?

Antwort von sterntaler82 am 27.03.2015, 18:35 Uhr

Sorry Helena aber das geht gar nicht, ich hab drei Kinder mit meinem Ex und bin ziemlich auf die Nase gefallen, musste mir das alleinige Sorgerecht von meiner großen wieder zurück holen, Gott sei dank habe ich es auch wieder bekommen und von Kind 2 und 3 hatte ich es nicht geteilt.
Trotzdem habe ich im letzten Jahr bei Kind Nummer 4 es wieder geteilt, mein damaliger Freund, jetzt Mann , kann nix dafür das ich so auf die Nase gefallen bin. Ich liebe ihn, ich vertraue ihn also hat er es bekommen und der beste Beweis das es richtig war hatein kleiner Sohn gesagt als wir geheiratet haben: Jetzt hätten sie ( die großen ) einen richtigen Papa !

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Re: Gemeinsames Sorgerecht?

Antwort von Kümmelchen am 27.03.2015, 19:24 Uhr

Ein wichtiger Grund das gemeinsame zu nehmen ist der, dass wenn du das Alleinige hãttest und du stirbst, dann das Kind ins Heim wandert und nicht zum Vater. Sogar wenn ihr glücklich unverheiratet zusammenlebt!!! Das wäre der Horror und aus diesem Grund hatte ich aufs Gemeinsame gepocht.

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Das stimmt nicht !

Antwort von Sternenschnuppe am 27.03.2015, 19:40 Uhr

Der Vater ist und bleibt der nächste Angehörige des Kindes.
Und selbstverständlich bekommt er dann das Sorgerecht, es sei denn gravierende Gründe sprechen dagegen.
Kein Kind kommt sofort ins Heim ! Erst Recht nicht wenn Angehörige da sind.

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Re: Gemeinsames Sorgerecht?

Antwort von mf4 am 27.03.2015, 19:47 Uhr

Unsinn... ich hatte immer und habe das ASR für alle meine Kinder aber sie würden zu 100% zu ihrem Vater kommen.
1. weil ich das so möchte
2. weil die Kinder das wollen würden
3. weil er der Vater ist
Warum sollten Kinder ins Heim müssen, wenn sie Eltern haben?

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Re: Gemeinsames Sorgerecht?

Antwort von Kümmelchen am 27.03.2015, 20:45 Uhr

So hat es mir die Dame vom Jugendamt erklärt, als wir gemeinsames Sorgerecht beantragt hatten. Der Vater besitzt trotz des Todes der Mutter kein Sorgerecht und hat keinerlei Entscheidungsbefugnis. Ein Kind kann man ja bekanntlich auch nicht vererben. Es kommt daher nicht einfach zum nächsten Angehörigen, bevor hier nicht der Anspruch beanragt und ihn stattgegebem wird. Ich hab es so verstanden und fand das sehr krass. Das Jugendamt übernimmt die Betreuung und prüft sicher genau wo das Kind unterkommt. Das muss nicht das Heim sein. Wenn die Oma bereit steht ubd sagt, sie nimmt das Kind und das Kind willigt dem ein (sofern alt genug!), dann wird dem sicher übergangsweise entsprochen. Bei alleinigem Sorgerecht kann man aber sicher auch vorsorglich solche Belange festlegen und regeln. Sollte man tun.

Korrigiert mich bitte wenn ich Unsinn rede. Ist nicht meine Absicht.

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Re: Gemeinsames Sorgerecht?

Antwort von Sternenschnuppe am 27.03.2015, 20:56 Uhr

Ändere Oma in Vater und es passt.
Der würde dann doch auch parat stehen.
Und wie Du selbst schreibst geht es ja auch bei der Oma, die genausowenig Sorgerecht hat wie ein Vater ohne Sorgerecht.
Der Vater ist aber in der Reihenfolge näher am Kind als die Oma, und daher ist er der erste bei dem das Kind bleibt.
Nur wenn er nicht auffindbar ist wird nach weiteren Angehörigen geschaut.

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Mal davon abgesehen,

Antwort von Sternenschnuppe am 27.03.2015, 21:00 Uhr

Vater, Oma und Co werden in der Regel vor den Ämtern Bescheid wissen wenn der Partnerin / Mutter des Kindes etwas passiert und dementsprechend selbst die Wege einleiten.

.

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Re: Gemeinsames Sorgerecht?

Antwort von Strudelteigteilchen am 27.03.2015, 21:16 Uhr

Ich habe den Paragraph 1680 BGB unten schon erwähnt, da ist das mit dem Tod und dem Sorgerecht abschließend geregelt:

"(1) Stand die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu und ist ein Elternteil gestorben, so steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu.
(2) Ist ein Elternteil, dem die elterliche Sorge gemäß § 1626a Absatz 3 oder § 1671 allein zustand, gestorben, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht."

Omas sind da nicht erwähnt. Warum sollte die Oma auch mehr Rechte haben als der leibliche Vater?

Aber wenn schon die Leute vom Jugendamt so einen Blödsinn verzapfen, dann wundert mich der Thread unten nicht mehr....

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Re: Gemeinsames Sorgerecht?

Antwort von Danyshope am 27.03.2015, 21:47 Uhr

Haben das gemeinsame gemacht - gleich bei der Vaterschaftsanerkennung. Das ging hier bei uns problemlos beim Jugendamt.

Gravierenster Vorteil, er musste auch schon ohne Sorgerecht eh alles mit unterschrieben. Seines Elterngeldantrag, Kindergeld, ect. Miit alleinigem hätte ich mir da jedesmal erst eine Negativbescheinigung holen müssen. Kopie der geburtsurkunde langte nämlich nicht. Wortwörtliche Antwort der Kindergeldkasse: Die Urkunde könnte ja veraltet sein - ca. 5 Wochen nach der Geburt!

Ansonsten bin ich eh der Meinung, beiden Eltern steht das Sorgerecht zu. Ich finde es beschämend das Väter unehelicher Kinder das erst beantragen müssen.

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Re: Gemeinsames Sorgerecht?

Antwort von Mell.oo am 27.03.2015, 22:00 Uhr

Ich hab gesagt wenn wir nicht verheiratet sind behalte ich das alleinige Sorgerecht. naja - dachte da kommt vielleicht endlich mal in Antrag, aber nein nix. Ich hab das alleinige Sorgerecht. meiner war bis heute zu faul zum JA zu gehen und die kleine wird bald n jahr alt. Er liebt sie abgöttisch aber bis jetzt haben wir da gar nix schriftliches. Der Vorteil beim alleinigen ist das du nicht überall seine Unterschrift brauchst.

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und welche Verbindung hat eine Hochzeit mit seiner Vaterschaft ?

Antwort von Sternenschnuppe am 27.03.2015, 23:27 Uhr

Beim einen geht es um Dich, beim anderen ums Kind.
Befremdlich eine Hochzeit mit dem Sorgerecht erpressen zu wollen.

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Re: Gemeinsames Sorgerecht?

Antwort von Aprilscherz2000 am 28.03.2015, 9:39 Uhr

Ich hab den Vater vor der Geburt beim Amt eintragen lassen. So konnte er das Kind dann auch anmelden, während ich im Krankenhaus lag. Das Sorgerecht hab ich allein erhalten, war damals halt einfacher, da er noch weiter weg gewohnt hat und ich für meinen Großen auch das alleinige habe.Obwohl wir mittlerweile gut 9 Jahre getrennt sind, gabs aber nie Probleme damit.Wir treffen weiterhin Entscheidungen gemeinsam. Auch für den Großen, der nicht sein leiblicher ist.

LG Chrissie

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Re: Gemeinsames Sorgerecht?

Antwort von Danyshope am 28.03.2015, 10:06 Uhr

Und sorry, aber das ist falsch!!!

Wie ich bereits schrieb, der Vater muss spätestens dann immer mitunterschreiben wenn ihr zusammen wohnt. da ist es einerlei ob Sorgerecht ja oder nein. Hatten wir so beim Elterngeld UND beim Kindergeld. beides hatte im übrigen ich alleine beantragt. Und beide wollten trotz allem die Unterschrift des Vaters - oder eine entsprechende Negativbescheinigung des Jugendamtes.

Beim Jugendamt waren wir dann, um die Vaterschaftsanerkennung zu machen. da war Sohnemann schon 3-4 Monate alt. Die Beamten hat auch noch einmal extra darauf hingewiesen, das ich mit dem alleinigen dann bei verschiedensten Dingen immer wieder eine Negativbescheinigung vorlegen muss. Und das beide Ämter - Elterngeldkasse und Kindergeldkasse absolut richtig gehandelt hätten.

Und was soll da für ein Antrag kommen? Um euer Kind müsst ihr euch schon beide selbst kümmern, auch um die entsprechenden Formalitäten.

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Mal halblang

Antwort von Mell.oo am 29.03.2015, 13:45 Uhr

Ich hab das damals mit Heirat und Sorgerecht ihm im lieben, im spass gesagt. Ihm war das damals total egal. Ihm ist das Sorgerecht Wurst. Also leg ich überall ne Negativbescheinigung vor und gut ists. Ich mache alles selber Bank, Post, ... Der ist froh wenn er nicht überall unterschreiben muss. Das war doch alles gar nicht böse damals bei uns, Mensch seit doch nicht so mega böse immer und so brutal

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Für dich ist es sicherlich nicht zum Nachteil.

Antwort von Sodapop am 31.03.2015, 15:23 Uhr

Du kannst autark handeln.

Dem Vater muss allerdings klar sein, dass er - solange Du lebst - absolut nichts zu entscheiden hat. Egal welcher Bereich.
Ist ihm das klar?

Grüße
Sodapop

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Sie kann ihm das Sorgerecht nicht verweigern. Er muss es einfach nur beantragen

Antwort von Sodapop am 31.03.2015, 15:28 Uhr

Scheint ihm aber egal zu sein....

Ich glaube, der Junge versteht noch nicht so ganz, was das Sorgerecht beinhaltet....

Grüße
Sodapop

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Ups, jetzt habe ich die Threas von LenaMolly und Mell.oo zusammen gewürftelt...

Antwort von Sodapop am 31.03.2015, 15:30 Uhr

Bei LenaMolly wird der Vater ja erst noch Vater......

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Zumindest für Dinge, die nicht das tägliche Leben betreffen...

Antwort von Sodapop am 31.03.2015, 15:31 Uhr

Grüße
Sodapop

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Re: Schade dass sich Mütter nicht erst beweisen müssen

Antwort von Sodapop am 31.03.2015, 15:33 Uhr

Sehr schön geschrieben.

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Re: Schade dass sich Mütter nicht erst beweisen müssen

Antwort von Sodapop am 31.03.2015, 15:33 Uhr

Sehr schön geschrieben.

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