Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 02.02.2011, 11:44 Uhr

Unterhaltsfrage.....

Ganz klar: Es handelt sich hier nicht um gemeinsame Schulden!

Die Eigentumswohnung wurde von IHM gekauft und ER ist wahrscheinlich/hoffentlich als Eigentümer eingetragen. Daher sind das seine Schulden die m.E. nicht anrechenbar sind.
Die Eigentumswohnung ist eine Geldanlage von der auch nur er alleinig profitieren wird.

Die Hochstufung in der DDTabelle ist korrekt. Sowohl für das Alter, als auch für die Gehaltsstufe.

Da für die Berechnung des Gehaltes Steuerrück- oder nachzahlungen mit einkalkuliert werden müssen werden diese mit eingerechnet. Ggf. können aber auch diverse Werbungskosten das bereinigte Einkommen schmälern. Wenn Fahrten zur Arbeit mit den Öffis nicht möglich sind zum Beispiel.

Kindesunterhalt hat nichts mit dem Umgang zu tun. Das sind zwei verschiedene Baustellen. Sie kämpft (mit recht) um den korrekten Kindesunterhalt. Ihm ist es unbenommen (mit recht) für den Umgang zu kämpfen.

Gruß
Corinna

 
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