Für alleinerziehende Eltern

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von Patti1977  am 02.02.2011, 9:26 Uhr

Unterhaltsfrage.....

er kann die neuberechnung durchaus verlangen. kommt was geringes raus, so muss er einen eventuell vorhandenen von ihm unterschriebenenen unterhaltstitel senken lassen. stimmt die mutter da nicht zu, muss er das gerichtlich tun. ist jedenfalls bei uns so, er muss den unterhalt zahlen, den er damals vorm JA unterschrieben hatte. auch bei geringerem verdienst.

kindergeld ist anteilig wegen umgang und steht ihm zu. ist einfach so.

schulden können nciht gegengerechnet werden, unterhalt geht vor schulden.

lg

 
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