Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 02.02.2011, 9:44 Uhr

Unterhaltsfrage.....

Entgegen anderen behauptungen muss ich sagen, dass man Schulden durchaus auf den Unterhalt anrechnen kann, dabei spielen jedoch einige Faktoren eine Rolle.
Die wären zum einen der Zeitpunkt und die Gründe der Schulden.
Waren die Schulden beispielsweise vor eintreten der Unterhaltspflicht schon vorhanden, hat man eine Chance sie anrechnen zu lassen.

Dann kommt es darauf an, ob die Schulden evtl. nur für Luxus eingeangen wurden, dann geht der Mindestunterhalt vor.

Hat er regelmässige steuerrückzahlungen, zB weil dauerhaft ein Freibetrag eingetragen ist, werden sie bei der Berechnung berücksichtigt.
Sind das nur einmalige Rückerstattungen, dann nicht.
Bei stark schwankenden Rückerstattungen kann über einen drei oder fünfjährigen zeitraum gemittelt werden (weiss nicht exakt, ob drei oder fünf), das ist i.d.R. bei selstständigkeit der Fall.

 
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