Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Keksraupe am 02.02.2011, 9:29 Uhr

aaalso

1. die Düsseldorfer tabelle geht von 2 Kindern aus. das bedeutet, dass er, wenn er nur für EIN Kind zahlen muss, automatisch bisschen mehr zahlen kann und in eine andere Klasse rutschen KANN (nicht zwangsläufig MUSS, da spielen noch mehr dinge eine rolle)

2. der Unterhalt steht den Personen zu, die für das Kind sorgen. Da ja der Kindsvater durch den Unterhalt genauso finanziell für das Kind sorgt wie die mutter, steht ihm die Hälfte zu, welches vom unterhalt abgezogen wird (sind übrigens 92,-€ die abgezogen werden)

3. Schulden werden NICHT angerechnet

 
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