Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Ralph am 22.04.2009, 17:11 Uhr

Und wenn 20 Argen das so machen, so bleibt es doch falsch...

Das hat mit die Böse sein oder nicht sein nichts zu tun.

Ich hatte das bereits auch mit verfassungsrechtlichen Bedenken begründet. Du kannst das noch so oft posten, es bleibt eine skandalöse, falsche Sachbearbeitung, weil Kinder von Alleinerziehenden mit Unterhaltsbezug um 50% bevorzugt werden. Das ist nun einmal mit dem Grundgesetz nicht in Einklang zu bringen. Oder werden für meine Kinder auch jeweils 150,- € ausgeschüttet? Eben nicht!

RainerM hat eine recht seriöse Quelle für die Richtigkeit der Unterhaltskürzung geliefert, auch die kann man nicht einfach beiseite wischen.

Offenbar haben diverse Argen in Niedersachsen großen Schulungsbedarf auf verschiedenen Verwaltunsgrechtsebenen, einschließlich Verfassungsrecht.

Ralph/Snoopy

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.