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Geschrieben von Ralph am 22.04.2009, 14:04 Uhr

Nochmal: Kein Ausgleich bei Unterhaltskürzung wegen Kinderbonus...

Hallo,

aus gegebenem Anlaß, und weil mich diese gequirlte Sch... jetzt inzwischen auch ungewollt per PN erreicht (ein Irrläufer, der wohl nicht für mich bestimmt war, und nein, nicht von Kaya78), hier noch einmal eine brandfrische Aussage dazu von meinem Team- und Standortleiter vorhin in der Dienstbesprechung, als ich daß Thema anschnitt:

"Es gibt keinen Ausgleich durch die Arge, wenn der Unterhalt aufgrund der Kinderbonuszahlung einmalig gekürzt wird! Wir sehen die Bonuszahlung nicht als Einkommen, und damit umgekehrt auch nicht die UH-Kürzung, die damit in Zusammenhang steht!"

Das ist unmißverständlich, nachvollziehbar und wurde bereits seit Wochen von mir hier auch vertreten.

Das für alle zur Information und ganz besonders an diejenigen, die mich für dumm verkaufen wollten.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
7 Antworten:

Re: Nochmal: Kein Ausgleich bei Unterhaltskürzung wegen Kinderbonus...

Antwort von Anjaunddavid am 22.04.2009, 14:08 Uhr

;-)
Schreibe das doch hier einmal täglich auf und verweise dann alle fragenden zu dem Thread;-)

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@Ralph....das verstehe ich nicht, kannst.....

Antwort von Frechdachs210704 am 22.04.2009, 15:48 Uhr

Du mir das nochmal erklären ?



Sorry

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Auch wenn ich jetzt die Böse sein werde...

Antwort von IgelMama am 22.04.2009, 17:01 Uhr

... ich habe von unserer Arge erstattet bekommen, was an Unterhalt abgezogen wurde. Bei meiner Freundin 100Km weiter ebenso, da gabs dafür extra nen Vordruck, den man ausfüllen sollte, Kontoauszug beilegen und fertig. Beides Argen in Niedersachsen (Weser-Ems-Bezirk)


(habe bis Dato immer noch keinen Kinderbonus bekommen, nur nebenbei erwähnt, da es die Probleme mit der Kindergeldkasse gab (ich schrieb letztens darüber) bekomm ich den Kinderbonus wohl erst im Mai (ich hoffe, daß der nicht noch später kommt)))

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Und wenn 20 Argen das so machen, so bleibt es doch falsch...

Antwort von Ralph am 22.04.2009, 17:11 Uhr

Das hat mit die Böse sein oder nicht sein nichts zu tun.

Ich hatte das bereits auch mit verfassungsrechtlichen Bedenken begründet. Du kannst das noch so oft posten, es bleibt eine skandalöse, falsche Sachbearbeitung, weil Kinder von Alleinerziehenden mit Unterhaltsbezug um 50% bevorzugt werden. Das ist nun einmal mit dem Grundgesetz nicht in Einklang zu bringen. Oder werden für meine Kinder auch jeweils 150,- € ausgeschüttet? Eben nicht!

RainerM hat eine recht seriöse Quelle für die Richtigkeit der Unterhaltskürzung geliefert, auch die kann man nicht einfach beiseite wischen.

Offenbar haben diverse Argen in Niedersachsen großen Schulungsbedarf auf verschiedenen Verwaltunsgrechtsebenen, einschließlich Verfassungsrecht.

Ralph/Snoopy

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ähm Ralph....

Antwort von ursel66 am 22.04.2009, 17:51 Uhr

wenn der KV sich bei mir das nächsten Monat abzieht, kann ich dann auch bei der ARGE den Antrag stellen, mir die Hälfte zurück zu erstatten ???
DAS wär doch eine tolle Sache!!!!!!!!!! Alle, die kein ALG bekommen, dürfen sich das dort auch abholen, wenn es ihnen abgezogen wird......


Ich versteh die Politiker auch nicht (wenn der KV keinen Kontakt hat, er das Geld somit dem Kind nicht zukommen lässt), aber freu mich über die 50 € auch! Hätt ich sonst ja auch nicht!
Mir ist ja auch die Entscheidung, bei der Unterhaltsberechnung das hälftige Kindergeld abzuziehen zu hoch..... aber so ist es halt.....


Und ganz ehrlich: Ich versteh das einfach nicht, warum kann man sich nicht einfach über dieses "Konjunkturbonbon" freuen???? Die Welt ist nun mal nicht gerecht..... aber wir werden es nicht ändern können

LG
Ursel, die immer noch auf den Termin wegen Dortmund wartet.....

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Re

Antwort von IgelMama am 22.04.2009, 18:32 Uhr

Ich bin nicht der Meinung daß die Arge in unserm Fall falsch gehandelt hat.
Mein Ex hätte gar nichts abziehn dürfen, sondern hätte es nur von den Unterhaltsschulden abrechnen dürfen, das ist die Meinung des Jugendamtes und auch der Arge. Wenn jemand weniger Unterhalt zahlt, obwohl er es nicht dürfte, ist es doch wie in jedem andern Monat auch, wenn zu wenig oder kein Unterhalt gezahlt wird und die BG von hartz4 lebt, es wird aufgestockt und die Arge versucht sich das Geld vom Unterhaltspflichtigen wiederzuholen, das tut sie auch in diesem Fall.

Ich habe den Kinderbonus noch gar nicht auf dem Konto, und wnan ich ihn bekomme weiß ich noch gar nicht, da er diesen Monat nicht ausgezahlt wird. Jemand hat versucht, das Kindergeld umzumelden (ich vermute, daß es Ex war, aber ich weiß es nicht und von der Kindergeldkasse hab ich keine weiteren Infos dazu bekommen) und weil ich erst was unterschreiben mußte, daß die Angaben sich nicht geändert haben, verspätet sich die Zahlung des Kinderbonus.Hälftig abgezogen bekommen hab ich ihn aber diesen Monat schon, und leb mal von Hartz, wo du nochmal 150 Euro weniger hast, also weniger als die Regelsätze der BG und dann mit 2 von den Kindern, die eine besondere Ernährung bedarfen, die die Arge aber trotz ärztlicher Atteste verwehrt hat und die sich unheimlich Zeit lassen mit dem Widerspruch.Mir fehlt eh schon jeden Monat geld, da hier ein erheblicher Mehrbedarf besteht und dazu dann nochmal 150 Euro weniger durch diesen Stuß von hälftigen Kinderbonus-Abzug. Ich kann meine Kinder doch nicht von dem Gedanken ernähren, daß irgendwann mal der Kinderbonus auf dem Konto eintrudelt, davon werden sie jetzt nicht satt.
Im Endeffekt hab ich diesen Kinderbonus diesen Monat schon unendlich verflucht.

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Igel Mama...

Antwort von Ralph am 22.04.2009, 19:39 Uhr

Bei Dir ist das einizige, was verständlich ist, die Tatsache, daß der Unterhalt bereits gekürzt wurde, Du aber den Bonus noch nicht hast. Das aber ist ein atypischer Fall. Daraus läßt sich doch kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Unterhaltskürzung bei gleichzeitigem Bezug der Kinderboni herleiten.

Daß da etwas mit Deinem Kindergeld schiefgelaufen ist, ist bei DIESEM Thema völlig belanglos, genauso wie die nicht bewilligten Ernährungsmehrbedarfe Deiner Kinder hier nicht hingehören.

In DEINEM EINZELFALL könnte selbst ich mir eine VORRÜBERGEHENDE Ausgleichszahlung vorstellen, die aber sofort wieder zu verrechnen ist, sobald die Kinderboni auf Deinem Konto aufgelaufen sind.

Dennoch hat das nichts mit einem angeblichen grundsätzlichen Anspruch auf Ausgleich zu tun.

Und zum Schluß noch eine weitere Klarstellung, daß man mich nicht mißversteht: Die Unterhaltskürzung muß natürlich rechtens sein, d.h. der Unterhaltsverpflichtete muß z.B. durch die Höhe des Unterhalts berechtigt sein, das halbe Kindergeld abzuziehen.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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