Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Reni+Lena am 31.08.2013, 15:50 Uhr

Umgangsfrage

Naja....
Wenn das seine Bewährungsauflage ist, dann kann er doch 1 mal die Woche anrufen und nachfragen wie es dem Kind geht.
Die Mutter kann rangehen, auflegen oder Auskunft geben.
Sie muss nur bestätigen DASS er angerufen hat. fertig!
Damit ist das "Umganng suchen" abgedeckt. Steht ja nichts davon, dass er das Kind sehen, sprechen oder Treffen muss.


Lg Reni

 
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