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Geschrieben von SeptemberMädel am 31.08.2013, 10:52 Uhr

Umgangsfrage

Hallo,

ich habe mal eine Frage im Auftrag einer Freundin!

Folgende Problematik:

Der Kindsvater hat die vergangenen 7 Jahre im Gefängnis gesessen und nun ist er vorzeitig auf Bewährung entlassen! Angeklagt bzw. verurteilt wurde er wegen Totschlag im Affekt unter Drogeneinfluss!
Die Mutter der jetzt 9- jährigen Tochter hat im Rahmen der Scheidung das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommen!
Sie ist seit Jahren in einer neuen Beziehung, das Kind hat den leiblichen Vater seit 7 Jahren weder gesehen, gesprochen oder nach ihm gefragt! Der Lebensgefährte der Mutter ist für sie der Papa!

Nun MUSS der Kindsvater im Rahmen der Bewährungsauflagen nachweisen, das er auch den regelmäßigen Kontakt zu seiner Tochter (im Rahmen eines begleitenden Umgang) sucht!

Die Kindesmutter möchte dies aber auf keinen Fall, da der Vater eben schwer straffällig war und sie sicher ist, das das Kind keinerlei Bezug zum Vater oder seiner Familie hat! Dies hat sie dem Jugendamt auch mitgeteilt und noch ist da keine weitere Entscheidung gefallen!
Sie fordert auch keinen Unterhalt von ihm, auch wenn er jetzt wieder berufstätig ist und sie keinen Unterhaltsvorschuss mehr bekommt!

Weiß jemand hier, wie die rechtliche Grundlage ist? Darf er seine Tochter (unter Aufsicht) sehen oder hat er sein Recht darauf verwirkt?
Die Mitarbeiter des Jugendamtes sind sich da ebenfalls nicht einig, die ersten beiden Sachbearbeiter haben sich ganz klar gegen einen Umgang ausgesprochen, sie hätten das auch vor Gericht erklärt und begründet! Nun gibt es aber schon die dritte SB und diese ist der Meinung das Vater und Tochter ein Recht aufeinander haben!

Meine Freundin hat nun (in meinen Augen zu Recht) Angst, das das komplette Leben ihrer Tochter auf den Kopf gestellt wird!

Natürlich wird sie ihr irgendwann erklären, warum der leibliche Vater aus ihrem Leben verschwunden ist, aber sicherlich nicht jetzt mit 9 Jahren!

 
13 Antworten:

Das Kind lebt also mit einer Lüge ?

Antwort von Sternenschnuppe am 31.08.2013, 11:23 Uhr

Oder habe ich das nun falsch verstanden ?
Das ist dann aber Verschulden der Mutter, und nicht die des Vaters, der seine Strafe abgesessen hat.
Und die Tat hatte nix mit dem Kind zu tun.
Totschlag im Affekt unter Drogen liest sich nun nicht nach geplantem Mord.

Unter Aufsicht vorerst haben die beiden ein Recht auf Ungang.
Und das Kind vor allem auf die Wahrheit ihrer Herkunft.

Mein Sohn weiß seitdem er denken kann dass er einen leiblichen Vater hat und wächst damit auf. Kindgerecht je nach Alter kommen mehr Einzelheiten dazu warum das so ist.

Das ist Job der Mutter gewesen.

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Re: Umgangsfrage

Antwort von Sunny76 am 31.08.2013, 12:04 Uhr

Was will denn der leibliche Vater? Nur weil es eine Auflage ist (was ich ja auch komisch finde) heißt es ja nicht, dass der Vater das auch will. Vielleicht hat er auch garkeinen Bezug zum Kind.

Ansonsten finde ich, dass man dem Kind schon die Wahrheit sagen muss. Das Kind hat ein Recht darauf zu wissen, wo es herkommt. Man muss ja nicht so ins Detail gehen bzgl der Straftat.

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Re: Bewährungsauflage ?

Antwort von Keldana am 31.08.2013, 12:52 Uhr

Sorry, aber was für eine bescheuerte Bewährungsauflage ist es bitte schön, Kontakt zur Tochter suchen zu müssen ???

Generell gesprochen würde ich aber durchaus sagen, daß der Vater ein Recht darauf hat, das Kind zu sehen und dieses auch nicht verwirkt hat.

Daß das Leben des Kindes nicht auf den Kopf gestellt wird ... dafür hat jetzt die Mutter zu sorgen. Die nämlich dem Kind von mittlerweile 9 Jahren bisher nicht deutlich gemacht hat, das ein anderer Mann der Vater ist.

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Re: Umgangsfrage

Antwort von bikermouse66 am 31.08.2013, 13:28 Uhr

Hallo,

zunächst mal hat die Mutter einen ganz großen Fehler gemacht. Sie hat ihre Tochter nicht mit der Wahrheit aufwachsen lassen. Jetzt bekommt sie die Rechnung dafür und sollte sie schnellst möglich begleichen. Der Vater ihrer Tochter war gut genug ein Kind mit ihr in die Welt zu setzten. Er hat Mist gemacht und die Strafe dafür erhalten. Sie kann es nicht ändern, dass er der Vater ihrer Tochter ist. Das Kind wird damit leben müssen, egal was passiert.
Ich spreche aus Erfahrung. Mein Sohn ist ebenfalls 9 und sein Vater ist straffällig geworden. Er sitz immer noch in Haft und mein Sohn hat ihn kennengelernt mit 4 Jahren als der Vater schon in Haft war.
Viele haben mich dafür verurteilt, aber mein Kind kennt die Wahrheit. Sie ist ein Teil seines und auch meines Lebens. Da fragt keiner, ob ich das will. Heute bin ich froh, dass ich es so getan habe und nichts verschwiegen habe. Die Realität und Wahrheit holt einen immer ein.

Übrigens kommt diese Bewährungsauflage sicher nicht vom Gericht.
Kein Gereicht macht Kindesumgang zur Auflage ohne vorherigen Kontakt. Es ist wahrscheinlich, dass der Vater den Wunsch geäußert haben wird, sein Kind zu sehen. Durch seine Inhaftierung wird da aber nun erst der "Betreute Umgang" als Auflage festgelegt. Schließlich kennt das Kind seinen Vater nicht und muss langsam an den Kontakt geführt werden.
Nur in der Phase des offenen Vollzugs macht sich kontakt natürlich gut, damit er früher entlassen werden könnte. Da zählen familiäre Bindungen.

LG
mousy

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Re: Umgangsfrage

Antwort von Babybauch1993 am 31.08.2013, 14:37 Uhr

Wenn die Kleine den neuen Freund der Mama als Papa sieht sollte auch der leibliche Vater daran denken was er seiner Tochter damit antut !!

Ich hab damals mit knapp 18 erfahren das mein Papa nicht meon leiblicher Papa ist und sogar in dem Alter war das schwer zu kapieren und warum es so ist wie soll dann eine 9 jährige damit umgehen ??

Und ich finde das was er getan hat ist echt schlimm !
Ich würde das meiner Tochter nicht antun und abwarten bis sie älter ist !

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Stoppt mal

Antwort von crazysunshine am 31.08.2013, 14:55 Uhr

Zitat: Sie ist seit Jahren in einer neuen Beziehung, das Kind hat den leiblichen Vater seit 7 Jahren weder gesehen, gesprochen oder nach ihm gefragt


wenn dort steht das sie nicht nach gefragt hat, dann muss sie ja wissen das der jetzige mann nicht ihr vater ist.

sonst stände ja auch gar nicht die möglchkeit nach dem leiblichen vater fragen zu müssen.. ich hatte es so verstanden das das kind einfach kein interesse am leiblichen vater hatte die letzten jahre...


Liebe grüße

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Re: Umgangsfrage

Antwort von mf4 am 31.08.2013, 14:59 Uhr

Hä? Soll nun der echte Vater seine Ansprüche zurückstecken, weil es einen neuen Papa gibt? Wenn es einen neuen Mann geben sollte, den das Kind für seinen Vater hält dann ist das allein das Ding der Mutter es aufzuklären.
WAS genau Papa getan hat muss das Kind ja nicht erfahren. Ich würde keinem Kind erzählen, dass Papa wen getötet hat.

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Das Kind war 2 !!

Antwort von Sternenschnuppe am 31.08.2013, 15:31 Uhr

Wer weiß wie lange vor dem Urteil der Vater schon in U-Haft saß und wann sie ihn zuletzt sah.

Ich lese heraus dass die Mutter auch alles getan hat, damit keine Nachfragen kommen, das Kind hat schlicht und ergreifend keine Ahnung dass der Mann zu dem es Papa sagt nicht der Vater ist.
Wie sollte es da auf die Idee kommen irgendwas zu fragen ?

Es gibt Besuchsmöglichkeiten im Gefängnis, es gibt die Möglichkeit Briefe zu schreiben etc.

Keiner weiß wie diese Straftat zustande kam, Affekt und Drogen sind aber ein Anzeichen für keine generell aggressive Haltung. Und das Kind hat damit rein gar nichts zu tun.

Die Entwurzelung und " das Leben auf den Kopf stellen" liegt einzig und alleine in der Verantwortung der Mutter, sie hat dieses falsche Bild entworfen und aufrecht erhalten.

Nun kommen die Konsequenzen, und diese sollen nun verhindert werden.
Nicht der Vater der hier aufzufliegen droht, sondern auch und vor allem die Mutter der neuen Ramafamilie.

Ich empfehle daher dringend eine Beratungsstelle aufzusuchen um dem Kind behutsam seine richtige Geschichte zu erzählen.
Passiert das in der Pubertät, dann knallt es richtig.

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Re: Umgangsfrage

Antwort von Reni+Lena am 31.08.2013, 15:50 Uhr

Naja....
Wenn das seine Bewährungsauflage ist, dann kann er doch 1 mal die Woche anrufen und nachfragen wie es dem Kind geht.
Die Mutter kann rangehen, auflegen oder Auskunft geben.
Sie muss nur bestätigen DASS er angerufen hat. fertig!
Damit ist das "Umganng suchen" abgedeckt. Steht ja nichts davon, dass er das Kind sehen, sprechen oder Treffen muss.


Lg Reni

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Abwarten?

Antwort von Woelfin90 am 31.08.2013, 16:41 Uhr

Ich hab mit 17 durch Zufall erfahren, dass mein "Papa" nicht mein richtiger Papa ist. Das ändert zwar nix an meinen Gefühlen für ihn, aber ich war sehr lange sehr sauer auf meine Mutter, dass ich nicht eher etwas davon erfahren habe. Da war kein Problem des Begreifens, dass es da einen anderen Vater gibt, wohl aber ein Problem, dass meine Mutter mich ewig angelogen hat. Das hab ich ihr wahnsinnig übel genommen, auch wenn ich die Gründe nachvollziehen kann.

Mein Vierjähriger wächst auch damit auf, dass es da noch einen Mann außer meinem Partner gibt. So ist es für ihn normal und er wird nie fragen, warum ich ihn angelogen habe.

Weiß das Mädchen nichts über seine Herkunft, sollte sie es schnellstmöglich und altersgerecht erfahren, ganz unabhängig davon, ob ein Umgang zustande kommt oder nicht.

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Re: Umgangsfrage

Antwort von taram am 31.08.2013, 19:40 Uhr

Rechtlich gesehen ist sie verpflichtet den Umgang zu fördern - er wurde - wenn auch auf Bewährung entlassen worden - er hat somit seine Strafe abgesessen, soll versuchen sein Leben auf die Reihe zu bekommen und dazu gehört seine Pflicht, Vater für seine Tochter zu sein. Ich kann mir sogar sehr gut vorstellen, dass es schon eine Auflage vom Gericht ist, aber eben der Punkt liegt bei "er soll es versuchen" - weigert sich die Mutter, muss er das beweisen. Jetzt kann es sein, dass Mutter mit ihrer Weigerung durch kommt ( der böse kriminelle Vater - aber er hat seine Strafe verbüßt, und hat in dem Sinne, der Tochter keinen Schaden zugefügt - somit besteht keine Kindeswohlgefährdung) - oder sie wird gezwungen, den Umgang zu fördern. Und ihr wisst, die Rechte der Väter werden inzwischen verbessert worden

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Re: Umgangsfrage

Antwort von Helena83 am 31.08.2013, 20:48 Uhr

Das Problem an der ganzen Sache ist, dass die Vergangenheit einen IMMER einholt, egal wie. Das Schicksal wird es schon so drehen, dass alles auffliegt. Und dann ist es viel schlimmer. Und mit 9, finde ich, ist man auch nicht mehr ganz so jung, dass man es nicht begreift.

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Re: Umgangsfrage

Antwort von LuciaMay am 04.09.2013, 10:13 Uhr

ich finde, wer mal einen Menschen einfach so getötet hat, der tut das auch ein zweites Mal. Beim nächsten mal ist der vielleicht schlecht auf die Tochter zu sprechen, weil er gekränkt ist oder so. So einem Schwerverbrecher darf man nicht sein Kind aussetzen. Egal ob Vater oder nicht. Ich finde es auch ok, wenn man dem Kind nichts vom Vater sagt: Dein Vater ist ein Schwerverbrecher, einer, der einfach andere Menschen totschlägt. Da ist es besser, zu schweigen.

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