Geschrieben von Sunny76 am 31.08.2013, 12:04 Uhr |
Umgangsfrage
Was will denn der leibliche Vater? Nur weil es eine Auflage ist (was ich ja auch komisch finde) heißt es ja nicht, dass der Vater das auch will. Vielleicht hat er auch garkeinen Bezug zum Kind.
Ansonsten finde ich, dass man dem Kind schon die Wahrheit sagen muss. Das Kind hat ein Recht darauf zu wissen, wo es herkommt. Man muss ja nicht so ins Detail gehen bzgl der Straftat.
- Umgangsfrage - SeptemberMädel 31.08.13, 10:52
- Das Kind lebt also mit einer Lüge ? - Sternenschnuppe 31.08.13, 11:23
- Re: Umgangsfrage - Sunny76 31.08.13, 12:04
- Re: Bewährungsauflage ? - Keldana 31.08.13, 12:52
- Re: Umgangsfrage - bikermouse66 31.08.13, 13:28
- Re: Umgangsfrage - Babybauch1993 31.08.13, 14:37
- Re: Umgangsfrage - mf4 31.08.13, 14:59
- Abwarten? - Woelfin90 31.08.13, 16:41
- Stoppt mal - crazysunshine 31.08.13, 14:55
- Das Kind war 2 !! - Sternenschnuppe 31.08.13, 15:31
- Re: Umgangsfrage - Reni+Lena 31.08.13, 15:50
- Re: Umgangsfrage - taram 31.08.13, 19:40
- Re: Umgangsfrage - Helena83 31.08.13, 20:48
- Re: Umgangsfrage - LuciaMay 04.09.13, 10:13
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Nun weiss ich gar nicht mehr weiter!
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