Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von bikermouse66 am 31.08.2013, 13:28 Uhr

Umgangsfrage

Hallo,

zunächst mal hat die Mutter einen ganz großen Fehler gemacht. Sie hat ihre Tochter nicht mit der Wahrheit aufwachsen lassen. Jetzt bekommt sie die Rechnung dafür und sollte sie schnellst möglich begleichen. Der Vater ihrer Tochter war gut genug ein Kind mit ihr in die Welt zu setzten. Er hat Mist gemacht und die Strafe dafür erhalten. Sie kann es nicht ändern, dass er der Vater ihrer Tochter ist. Das Kind wird damit leben müssen, egal was passiert.
Ich spreche aus Erfahrung. Mein Sohn ist ebenfalls 9 und sein Vater ist straffällig geworden. Er sitz immer noch in Haft und mein Sohn hat ihn kennengelernt mit 4 Jahren als der Vater schon in Haft war.
Viele haben mich dafür verurteilt, aber mein Kind kennt die Wahrheit. Sie ist ein Teil seines und auch meines Lebens. Da fragt keiner, ob ich das will. Heute bin ich froh, dass ich es so getan habe und nichts verschwiegen habe. Die Realität und Wahrheit holt einen immer ein.

Übrigens kommt diese Bewährungsauflage sicher nicht vom Gericht.
Kein Gereicht macht Kindesumgang zur Auflage ohne vorherigen Kontakt. Es ist wahrscheinlich, dass der Vater den Wunsch geäußert haben wird, sein Kind zu sehen. Durch seine Inhaftierung wird da aber nun erst der "Betreute Umgang" als Auflage festgelegt. Schließlich kennt das Kind seinen Vater nicht und muss langsam an den Kontakt geführt werden.
Nur in der Phase des offenen Vollzugs macht sich kontakt natürlich gut, damit er früher entlassen werden könnte. Da zählen familiäre Bindungen.

LG
mousy

 
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