Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 20.06.2010, 18:29 Uhr

Überlegungen

"Übrigens, in den Ansinnen der Mutter sieht man sehr schön, wie ihre alleinige elterliche Sorge sie dazu verleitet, ein Kind, obwohl es beide Eltern gleichermaßen in sich birgt, allein ihrer Verfügungsgewalt unterzuordnen."

Tolle Aussage....

Meinst Du es wäre mit geteiltem SR besser? Was ändert sich denn dann? Das die KM die Unterschrift des KVs braucht um das Kind im Kindergarten anzumelden, um ein Konto zu eröffnen und für Schulanmeldung und -wechsel.

Die täglichen Dinge des Lebens gehen am Abwesenden vorbei. Die paar Unterschriften ändern das auch nicht.

Die schlimmsten Verletzungen des Umgangsrechts passieren bei getrennten Eheleuten. Die haben bekanntermaßen ein gemeinsames SR. Retten tut es die Elternebene nicht wirklich.

Mal ein Denkanstoß?

Gruß
Corinna
Stolze Besitzerin des ASRs für Ihren Sohn, dessen Erzeuger sich nicht im mindestens für ihn interessiert!

 
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