Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von SandiHannover am 01.08.2008, 8:28 Uhr

titel erwirken?

Hallo,
bei uns zahlte der KV keinen Unterhalt für meine Tochter. Im Rahmen der "Beistandschaften" vom Jugenamt wurde vor dem AG auch ein "Titel" erwirkt. Im Moment zahlt der KV. Sollte er seine Zahlungsverpflichtungen nicht freiwillig nachkommen, kann aufgrund des "Titels" der Unterhalt von seinem Gehalt gepfändet werden.
Gruß
Sandra

 
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