Geschrieben von AndresMa am 26.04.2008, 20:06 Uhr |
Titel?!
Hallo ihr Lieben,
ich hätte da mal eine Frage: hab ich eigentlich automatisch einen Titel, wenn ich für meinen Sohn eine Beistandschaft habe? Wenn nicht, was muss ich unternehmen, um einen Titel zu bekommen? Bin mittlerweile total genervt, weil ich seit der Trennung (etwa vor 10 Monaten) keinen Penny Unterhalt für Andre bekommen habe... Und bei mir hat der KV natürlich auch noch Schulden...
LG und einen schönen Abend, AndresMa
Re: Titel?!
Antwort von lilliblue am 26.04.2008, 20:10 Uhr
Also soviel ich weiß, muß der Kindsvater den Titel unterschreiben, so hat die mir das vom JA gesagt, bin nämlich gerade, naja, seit einem Jahr, dabei, die Beistandschaft zu machen..
Susi
Re: Titel?!
Antwort von mamafürvier am 26.04.2008, 20:13 Uhr
Bei mir mußte der ExEx (Papa der beiden Großen) den Titel auch unterschreiben. Seine Zahlungsmoral war 10 Jahre unter aller Sau.
Ich war froh, daß es das gemacht hat.
Mein Ex, (Vater der beiden Kleinen) hat den Titel freiwillig gemacht. Er zahlt immer supi.
lG Kerstin
Re: Titel?!
Antwort von AndresMa am 26.04.2008, 20:14 Uhr
Also der KV hat beim JA einen Zettel unterschrieben, auf dem steht, was er wann zahlen sollte/müsste. Es steht halt nicht "Titel" drauf. Es tut sich halt leider nichts. Zahlungsaufforderungen werden regelmäßig rausgeschickt, aber mehr macht die Beistandschaft (bisher) nicht...
Bin jetzt am überlegen, ob ich vielleicht doch langsam einen Anwalt einschalten sollte...
LG AndresMa
Notar
Antwort von mamafürvier am 26.04.2008, 20:19 Uhr
Der sogenannte Titel ist immer notaliell beglaubigt also von keiner "normalen" JA-Angestellten ausgefertigt. Zur Unterzeichnung bekam der KV n Termin bei der Notarin des JA.
lG Kerstin
Urkunde über die Verpflichtung zum Unterhalt
Antwort von AndresMa am 26.04.2008, 20:33 Uhr
Ich habe eine Urkunde über die Verpflichtung zum Unterhalt. Ich weiß aber nicht ob die von einem Notar ausgestellt wurde.
Ich kann einen Titel über die Beistandschaft bekommen, wenn ich noch keinen habe, oder?!
Danke schonmal für alle Antworten!
LG AndresMa
Re: Urkunde über die Verpflichtung zum Unterhalt
Antwort von Traumfänger am 27.04.2008, 8:11 Uhr
Ich weiß nicht, wie das über das JA läuft, aber ich hätte nie und nimmer akzeptiert, dass er 10 Monate nicht für mein Kind bezahlt. Also hast Du im Grunde nur 2 Möglichkeiten:
1. du bombardierst das JA mit Anrufen und sagst, dass du das notariell beglaubigt haben MUSST, um pfänden zu können - lass dich nicht abwimmeln - das Prinzip der Hartnäckigkeit greift so ziemlich IMMER :-) Die Mühlen der Behörden in Deutschland mahlen noch immer langsam und insofern gilt das Prinzip der konstanten Wiederholung *grins, glaub mir, das hilft, nur das allein.... nicht mal 1 Mal pro Woche kurz bitten, nee, auf den PUTZ hauen musst du, am Ball bleiben sozusagen.
2. Möglichkeit: das Dokument vom JA zu einem Anwalt mitnehmen und dich erkundigen, notarielle Beglaubigungen sind nicht billig und wenn du eh knapp bei Kasse bist. Ich denke, der Anwalt kann auch was machen mit dem unterschriebenen Dokument der Beistandschaft.
Lass dich beraten und auf keinen Fall abwimmeln....
Ich weiß nicht was da der Unterschied ist.
Antwort von nociolla am 28.04.2008, 10:39 Uhr
Ich habe eine sofort verstreckbare Urkunde vom Jugendamt wenn er nicht zahlt kann ich sofort Pfänden lassen. Das mußte er aber Unterschreiben auf den Jungendamt mit einer Notarin vom Jugendamt. Und jetzt hat er die Summe nicht ändern lassen trots mehrmaliger Aufforderung und es ist bei Gericht eingereicht so das er gezwungen wird es zu ändern.
Pfandungen gehen vor allen anderen da komme ich immer an mein Unterhalt, da es ja gleich vom Lohn mir und nicht ihm Überwiesen wird.
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