Geschrieben von nane252 am 01.08.2008, 7:33 Uhr |
titel erwirken?
Hallo!
Ich habe am Mittwoch mit dem Jugendamt gesprochen weil der Unterhalt für meine Tochter erhöht werden soll.Mir wurde gesagt ich soll mich mit dem KV in verbindung setzen dann könnten wir das selbst regeln.Da ich keine Telefonnummer von ihm habe habe ich die Telefonnummer seiner Eltern rausgesucht und sie gebeten ihm auszurichten das er sich bei mir melden möchte.Das haben sie natürlich nicht getan.Gestern habe nochmal mit der Mutter gesprochen, die mir allerhand unterstellt hat, ihren Sohn natürlich verstehen kann weil er das Kind nicht sehen möchte und mir mit irgendendwelchen Rufmord anzeigen gedroht hat usw.(Ich war diejenige die ihr vor mittleiweile fast 3 Jahren angebotenen hat meine Tochter zu besuchen,ich hab mich bei ihr gemeldet damit meine Tochter sie und ihren Sohn kennen lernt.Sie hat sich nicht mehr bei mir gemeldet was natürlich auch meine Schuld ist.warum auch immer!)
Vom Jugendamt wurde mir gesagt ich kann einen Titel gegen ihn erwirken. Nun meine Frage: Was genau bedeutet dieser Titel?und was bedeutet das für uns?
Lg nane
Re: titel erwirken?
Antwort von SandiHannover am 01.08.2008, 8:28 Uhr
Hallo,
bei uns zahlte der KV keinen Unterhalt für meine Tochter. Im Rahmen der "Beistandschaften" vom Jugenamt wurde vor dem AG auch ein "Titel" erwirkt. Im Moment zahlt der KV. Sollte er seine Zahlungsverpflichtungen nicht freiwillig nachkommen, kann aufgrund des "Titels" der Unterhalt von seinem Gehalt gepfändet werden.
Gruß
Sandra
Re: titel erwirken?
Antwort von nane252 am 01.08.2008, 8:36 Uhr
ok.danke.Werd das dann wohl machen.
lg nane
Re: titel erwirken?
Antwort von mamafürvier am 01.08.2008, 11:45 Uhr
Ich hatte Glück, denn die 2 Väter meiner 4 Kinder haben beide dem Titel freiwillig zugestimmt.
Bei Papa 1 war die Zahlungsmoral so lala und als es zu einer Gehalts-Pfändung kam ging das mit dem Titel ratz fatz und seit dem hatte ich immer regelmäßig den Unterhalt.
Papa 2 hat bisher immer super den Unterhalt bezahlt. Er war mit mir auf dem Jugendamt und ist zu dem Termin mit der Notarin des JA gegangen die den Titel ausgestellt hat.
lG Kerstin
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