Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mylenchen am 26.01.2009, 19:47 Uhr

Taten

doch stimmt,haste ja recht.
hab aber auch ein gegenteiliges beispiel:meinem onkel wurde das alleinige sorgerecht zugesprochen und gegen seine exfrau ne einstweilige verfügung durchgebracht.sie darf sich außerhalb des begleitetem umgangs weder ihm noch den kinder auf 50m nähern.ist aber total berechtigt,aber allgemein gesehen haste schon recht.denke aber auch das immer noch zu wenig väter wirklich flagge zeigen und da auch unter anderem der zusammhang besteht.
mein gefühl aber ist das sich das auch alles im wndel befindet.oder?

 
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