Geschrieben von Hazelnut am 26.01.2009, 9:39 Uhr |
Umgangsrecht-mit nach holt termin ?
Letztes Jahr habe ich mich von den Vater meiner 3 Kinder getrennt . Anfangs hatte ich ihm die Kinder so gegeben gehabt wie er es gerne wollte . Da er aber dann zum jüngsten Kind eine Zeitlang gar kein Kontakt haben wollte und Termin kurzfristig absagte und neue machte , strebte ich ein 14 Tägiges Umgangsrecht an . Sein Anwalt im übrigen fast zeitnah genauso .
Nun hat er Klage vorm Gericht eingereicht und wir müssen alle zum Jugendamt .
Nun erklärte mir das Jugendamt , das wenn es sein Wochenende sei und eines der Kinder nicht mit hinwolle zu ihm wegen zb . Kindergeburtstag , er ein recht hat auf ein nach hol Termin hat da sie ihm alle 14 Tage zu stehen . Wenn die Kinder nicht wollen ( so wie leider der jüngste - der will ziemlich oft nicht ) verlange ich von den Kindern dieses bitte mit ihren Vater alleine auszumachen ( ich kann doch nicht einfach über sein WE verfügen ) . Jedesmal gab es von ihm sein Segen , aber im nach hinein beschwert er sich beim JA ich würde ihm ie Kinder vorenthalten .
Was für rechtliche Vorschriften gibt es dafür ?
Wo sind die Kinder an Geburtstagen , Feiertagen usw .
Ab wann haben die Kinder ein mitsprache recht ( 15 j , 13 j und 11 j ) ?
Könnt ihr mir weiter helfen ?
Alex
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