Für alleinerziehende Eltern

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von HeikeB1969  am 24.08.2012, 14:01 Uhr

Strafanzeige ...

Hallo

les sonst nur still mit, aber einigen hab ich ja meine "Lebensgeschichte" schon geschrieben.

Mein Noch-Mann zahlt seit 5/2010 trotz sofort pfändbarem Ehevertrag keinen Unterhalt. Er ist im nicht-EU Ausland (aber direkt an D angrenzend) gemeldet, betreibt dort eine Firma. Pfändungen musste ich in diesem Land durch die Justiz boxen und kann das immer nur für einzelne Monate jedes Mal aufs Neue mit Widerspruch, und wieder dagegen, bis hin zur Zwangshypothek und Versteigerungstermin. Kurz vor knapp zahlt er dann - im letzten Fall eben 2 Jahre "nach Termin". Diese Land lobt sich für sein Bankengeheimnis.

Strafanzeige bei der deutschen Polizei (die ist zuständig, weil das Kind in D wohnt) hab ich 1/2011 gestellt - es ist bislang nichts passiert. Angeblich soll es über das internationale Rechtshilfeabkommen laufen, das würde Monate dauern - trotzdem, es ist noch nichts passiert.
Es ist unstrittig, dass er eine fortgeschrittene Verletzung der Unterhaltspflicht begeht - er ist zahlungsfähig (besitzt Land im bester Lage mit sehr hohem Wert) aber nicht willig. Auch in dem Land ist es eine Straftat - das Strafmaß ähnlich wie hier in D.

Für mich hat sich der Gang zur Polizei nicht gelohnt (blöde Formulierung, ich weiß). Es hat mich viel Überwindung gekostet, das alles auszubreiten und dorthin zu gehen.
Ob noch etwas passieren wird ? Keine Ahnung, irgendwie glaub ich nicht mehr dran ...

LG
Heike

 
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