Für alleinerziehende Eltern

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von angry.me  am 28.03.2011, 22:13 Uhr

solange der Fehler den er dann vielleicht mal macht

ändern hätte es nach bekanntgabe eines fehlurteils wieder die erstinstanzliche richterin. und das tat sie nicht, um dem kontinuitätsprinzip zu entsprechen. da beisst sich die katz in den schwanz...
nein, ist nix mehr mit widerspruch. ich muss geduldig sein. und manchmal fällt es schwer.

 
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