Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Savanna2 am 28.03.2011, 22:11 Uhr

solange der Fehler den er dann vielleicht mal macht

Das heißt ja dann dass meißt das OLG wenig Sinn macht oder entscheiden die dann auch mal anders...

wenn die ja selbst bei euch das Fehlurteil sehen aber nicht ändern...

Wann kann man das nochmal beantragen bzw Widerspruch einlegen?

 
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