Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kevome* am 20.06.2010, 14:25 Uhr

So pauschal stimmt das leider nicht

Wenn Du Hartz 4 bekommst, wird der fehlende Unterhalt durchs Amt ausgeglichen.

Wenn Du allerdingst arbeitest, dann hast Du die A....karte. Da kannst Du dann komplett alleine für die Kinder aufkommen und das ohne jedwede steuerlichen oder sonstigen Vergünstigungen.

Und wenn beim Vater nunmal nichts zu holen ist, nützt weder Anwalt noch Beistandsschaft.

Gruß Kerstin

 
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