Geschrieben von shinead am 20.06.2010, 18:23 Uhr |
Bei Erwerbsunfähigkeit...
wird aber der Anwalt ganz genau hinschauen ob nicht eine TZ-Stelle möglich ist. Vielleicht kann die Situation durch eine Therapie verbessert werden. Das alles sind Dinge, die der KV ggf. regelmäßig nachweisen muss.
Die Großeltern zahlen nicht weil sie müssen, sondern weil sie verhindern möchten das ihr Sohnemann arbeiten muss um seinem Sohn Unterhalt zu zahlen. Ich habe da keine Klage angestrengt oder so... Es war ihre Entscheidung und ich wehre mich nicht gegen die Überweisungen. Ob oder wie sie das dann intern verrechnen ist mir wurscht.
Wenn es bei den Großeltern schon moralisch bedenklich ist, wie sieht es dann mit den Steuerzahlern aus die das UVG bezahlen?
Wenn der KV nicht mindestens 75% des Mindestunterhalts zahlt kann man zumindest mal den kompletten Kinderfreibetrag auf die Lohnsteuerkarte bekommen. Das ist zwar wenig, aber immerhin etwas.
Gruß
Corinna
- UVG-Frage - Joni76 20.06.10, 11:27
- Re: UVG-Frage - Fru 20.06.10, 12:48
- Re: UVG-Frage - Joni76 20.06.10, 13:01
- joni76 - Fru 20.06.10, 15:58
- Re: UVG-Frage - Joni76 20.06.10, 13:01
- Re: UVG-Frage - Pedilein 20.06.10, 12:56
- Re: UVG-Frage - Lady41 20.06.10, 13:05
- @lady - Dinchen16012009 20.06.10, 13:22
- So pauschal stimmt das leider nicht - kevome* 20.06.10, 14:25
- Wenn die Beistandschaft nicht fruchtet... - shinead 20.06.10, 16:56
- Re: Wenn die Beistandschaft nicht fruchtet... - kevome* 20.06.10, 17:57
- Bei Erwerbsunfähigkeit... - shinead 20.06.10, 18:23
- @dinchen - Lady41 20.06.10, 19:55
- Bei Erwerbsunfähigkeit... - shinead 20.06.10, 18:23
- Re: Wenn die Beistandschaft nicht fruchtet... - kevome* 20.06.10, 17:57
- Wenn die Beistandschaft nicht fruchtet... - shinead 20.06.10, 16:56
- Re: UVG-Frage - Lady41 20.06.10, 13:05
- Re: UVG-Frage - Fru 20.06.10, 12:48
Emfut, Vallie, Sue??
Könnt ihr mir helfen?
Wir haben fertig
Nun gehör ich wohl auch hierher
Problem der anderen art: kinderautositz...
Jetzt ist es endültig eskaliert (Papa-WE) :-(
Besuchsrecht Väter - welche Richtlinien
Fast volljährig ....
Was soll ich davon halten (Männerkram)?