Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 20.06.2010, 18:23 Uhr

Bei Erwerbsunfähigkeit...

wird aber der Anwalt ganz genau hinschauen ob nicht eine TZ-Stelle möglich ist. Vielleicht kann die Situation durch eine Therapie verbessert werden. Das alles sind Dinge, die der KV ggf. regelmäßig nachweisen muss.

Die Großeltern zahlen nicht weil sie müssen, sondern weil sie verhindern möchten das ihr Sohnemann arbeiten muss um seinem Sohn Unterhalt zu zahlen. Ich habe da keine Klage angestrengt oder so... Es war ihre Entscheidung und ich wehre mich nicht gegen die Überweisungen. Ob oder wie sie das dann intern verrechnen ist mir wurscht.

Wenn es bei den Großeltern schon moralisch bedenklich ist, wie sieht es dann mit den Steuerzahlern aus die das UVG bezahlen?

Wenn der KV nicht mindestens 75% des Mindestunterhalts zahlt kann man zumindest mal den kompletten Kinderfreibetrag auf die Lohnsteuerkarte bekommen. Das ist zwar wenig, aber immerhin etwas.

Gruß
Corinna

 
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