Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Leewja am 14.06.2013, 16:56 Uhr

sehe ich anders

überstunden müssen, zumindest in größeren betrieben, eigentlich vorher angekündigt und mit dem bnetriebsrat abgesprochen bzw. von diesem genehmigt werden.
Dann kann man (oder frau) sich auch betreuungstechnisch drauf einstellen.

einfach so mal drei überstunden machen geht eben mit kindern nicht, nicht als vater und nicht als mutter, fertig, aus.

damit muss ein arbietgeber umgehen können und ganz ehrlich---alle zwei wochen mal EINEN anchmittag, wo das nicht geht? keindrama...dann macht man eben montags und donnerstags dafür mehr, wenns so usus ist (wovon ich eh nichts halte).

nein, das kann er nicht erwarten, dass sie dann, wenn er um drei anruft und sagt "sorry, ex-schatz, heute wirds spät, ich kann doch nicht kommen, ich gucke mal, obs übermorgen klappt"---

und nein, betreuung gilt keineswegs auch für überstunden, ich arbeite von 7:30 bis 15:00, SCHLUSS.

dafür werde ich bezahlt, das deckt meine betreuungsform ab (ich BIN flexibel und kann ggf. auch mal länger, das kostet mich aber auch ordentlich was) und das liefere ich zu 100%.

 
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