Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Jeckyll am 14.06.2013, 15:51 Uhr

Das ist doch Standart, oder?

Jedes zweite Wochenende, einmal unter der Woche und die Ferien und Feiertage hälftig.
So gesehen hat der Anwalt da nichts ungewöhnliches verlangt oder war gar kreativ ;)

Dass er aber erst so klare Forderungen stellt und dann aber Rücksicht auf Dienstpläne wünscht ist schon.... hmmmmm.... blöd von ihm?

Und "vorbeibringen" musst Du die Kleine auch nicht, so weit ich weiß ist es die Pflicht des Vaters seine Kinder zu holen und zu bringen. Ich würde also den Vorschlag machen, dass er beide Kinder Samstag morgens abholt, mit beiden etwas unternimmt und die Kleine dann zum Stillen und über Nacht wieder nach Hause bringt, die Große darf/soll dann bei ihm bleiben bis Sonntag. Und wie er das mit dem Stillen in den Ferien machen will ist mir auch nicht ganz klar. Denke das geht erst wenn die Kleine nicht mehr gestillt wird.

Wo ist denn dein Problem bei diesen Zeiten? (wobei es ja auch oft so ist dass Väter in der Trennung "HIER" schreien und "ICH WILL MEINE KINDER SO OFT WIE MÖGLICH SEHEN" aber wenn sie dann merken dass das auch anstrengend ist die Sache mit dem Umgang schnell reduziert wird oder einschläft)

Jeckyll

 
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