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Geschrieben von Limayaya am 09.11.2014, 9:24 Uhr

regelung für besuche des KV bei Säugling

Also erstens: all diese Sachen speichern, sichern, ausdrucken usw. usf.

Aus deinen Sätzen meine ich zu lesen, dass ihr nicht verheiratet seid. Dann würde ich dir empfehlen einfach erst mal Ruhe zu bewahren. Bring deine Tochter zur Welt...du hast primär dann eh erst mal das Alleinige Sorgerecht (sofern er es nicht beantragt). Nutze diese Zeit, um alle Dinge klar zu machen, für die du bei geteiltem Sorgerecht seine Unterschrift bräuchtest, wie z. B. Namenswahl, evt. auch schon mal einen Kinderausweis ausstellen lassen ect.

Natürlich gibst du ihn als Vater an....nach der Geburt marschierst du direkt ins Jugendamt Abt. Beistandschaften und richtest eine Beistandschaft für deine Tochter ein. Die kümmern sich dann Unterhalt, ohne dass du dir irgendwelche Beschimpfungen oder ähnliches von ihm anhören musst.

Umgangstechnisch würde ich erst mal gar nichts unternehmen. So, wie er sich jetzt verhält, könnte es gut sein, dass er gar kein Interesse an Umgang hat. Und ich bin immer noch der Meinung: kein Vater ist besser als ein desinteressierter Vater (ja, schlagt mich...aber einen Vater, den man zum Umgang tragen muss? dann lieber gar keiner).

Sollte der KV blöd rummachen, von wegen er will dir das Kind wegnehmen, oder was Eltern in der Wut an doofen Sätzen einfällt, legst du die Whats-App-Nachrichten ect. dem zuständigen JA-Mitarbeiter, Richter ect. vor....


ABER:
erst mal würde ich jetzt einfach Ruhe bewahren. Eure Trennung ist noch sehr, sehr frisch....ein Großteil seiner Beleidigungen resultieren aus diesem frischen Trennungsschmerz. Soll jetzt keine Entschuldigung für ihn sein, aber es kann sein, dass ihm seine bescheuerten Sätze schon in Kürze leid tun. Er wäre nicht der erste Vater, der im Vorfeld komplett austickt, sich dann nach der Geburt doch noch besinnt und sich zu einem guten Kümmerpapa entwickelt.


Fazit: Ruhe bewahren!!! Alles speichern, was an Nachrichten reinkommt....dann bringst du erst mal deine Kleine zu Welt und DANN gehts weiter...

 
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