Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von leaelk am 05.10.2010, 13:28 Uhr

Re:

Hallo,
seid ihr getrennt oder geschieden.
Wenn ihr getrennt seid, dann gilt tatsächlich, dass Deine Kinder über Deinen Ex-Mann privatversichert werden müssen.
Nach der Scheidung müßtest Du die Kinder eigentlich über Dich versichern können.
Zumindest habe ich das hier eben so auf die Schnelle gefunden:

BSG 6.2.2001

Anders als nach der Scheidung, kann nach der Trennung ein Kind, das bei nur einem Elternteil aufwächst, nicht beitragsfrei familienversichert werden, wenn der andere Elternteil mit seinem Jahreseinkommen oberhalb der Bemessungsgrenze liegt. Dieses betrifft die Fälle, in denen die Mutter, die das Kind betreut, nach der Trennung berufstätig und gesetzlich krankenversichert ist, während der Vater freiwillig bzw. privat krankenversichert ist. Das Kind kann nicht in die gesetzliche Krankenversicherung der Mutter aufgenommen werden, solange die Scheidung nicht rechtskräftig ist. Nach Auffassung des Bundessozialgerichts verstößt die Regelung nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn insoweit Kinder getrennt lebender Eltern schlechter gestellt werden als Kinder geschiedener Eltern.


Im Zweifel beim Sozialverband beraten lassen (VDK o.ä.).
Sehr blöde Situation!!


LG Kerstin

 
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