Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von IgelMama am 17.05.2009, 10:44 Uhr

Re:

Dein Ex muß in dem Fall nicht zustimmen, wenn dein Sohn deinen Namen trägt UND du das alleinige Sorgerecht hast, ansonsten muß er auf jeden Fall zustimmen, persönlich und mit Vorlage seines Ausweises.

Ich habe meine beiden Großen damals auf MEINEN Namen einbenennen lassen, auch der Kleine trägt MEINEN Namen und das ist auch gut so, denn die Ehe mit dem Papa vom Kleinen ging wider Erwarten schief, so heißen nun alle 3 Kinder wie ich, Ex1 trägt einen ganz andern Namen (hat nochmal geheiratet, Ehe ging schief, er trägt den Namen dieser Exfrau) und Ex2 will seinen Geburtsnamen wieder annehmen auf Dauer (da sein verhaßter Vater mittlerweile gestorben ist, wegem dem er seinen Namen nicht tragen wollte).Ich werde MEINEN Namen in diesem Leben nicht mehr ablegen.

 
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