Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von vallie am 17.05.2009, 11:06 Uhr

das kind

hat aber den namen der mutter und sie haben gemeinsames sorgerecht.

so habe ich es zumindest im kopp. da muß er schon zustimmen. eben wegen dem gsr.
es kennen sich aber mit diesen bestimmungen nicht mal alle ma im jugendamt aus, insofern wundert es mich nicht, daß im rechtsforum eine falsche antwort gegeben wurde.

aber nun stimmt doch der kv zu, wo ist denn dann das problem?
ist doch alles cremig.

 
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