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Geschrieben von @sunshine@ am 06.07.2013, 8:03 Uhr

Personalausweis - gemeinsames Sorgerecht

Hallo zusammen,

folgende Situation: Eltern geschieden, teilen sich das Sorgerecht, die Mutter hat das ABR.Die Kinder sind 12 & 14.
Kann die Mutter auf legalem Weg ohne Unterschrift des Vaters
- einen Personalausweis für die Kinder beantragen?
- ein Girokonto für die Kinder eröffnen?
- einen Schulwechsel der Kinder veranlassen?

Danke für eure Hilfe ;-)
lg sunshine

 
33 Antworten:

Re: Personalausweis - gemeinsames Sorgerecht

Antwort von Sternenschnuppe am 06.07.2013, 8:11 Uhr

Ja, indem ein Richter ihr die alleinige Finanzsorge, die alleinige Sorge über die Schulbildung und nochwas ( wegen dem Perso ) zuspricht auf Antrag.

Alles andere ist illegal.

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Re: Personalausweis - gemeinsames Sorgerecht

Antwort von @sunshine@ am 06.07.2013, 8:21 Uhr

und würde der Vater mitbekommen, wenn ein Richter das anordnet bzw sind bestimmte Voraussetzungen notwendig dass ein Richter das festlegt?
Nicht falsch verstehen, ich will keinen etwaigen Exmann anzocken sondern mein Mann wundert sich, dass seine Exfrau nie wegen irgendwelchen Umterschriften anfragt... Personalausweise gibts, Girokonto is vorhanden und Schule wurde auch gewechselt. Geht nicht drum dass er den Kindern das veebieten will sondern er ist einfach verwundert dass er.eigentlich auch Sorgerecht hat aber nie gefragt wird...

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Re: Personalausweis - gemeinsames Sorgerecht

Antwort von Sternenschnuppe am 06.07.2013, 8:43 Uhr

Ne, das würde er mitbekommen, denn er wird dazu auch geladen vor Gericht.
Also Konto ist ganz ganz schwer möglich, weil man da nachweisen muss, dass alleiniges Sorgerecht besteht.
Das konnte sie dann ja nicht.

Schule : ja, das geht alleine, ist aber schwebend unwirksam, weil der Vater das anfechten kann. Sie bestätigt mit ihrer Unterschrift sozusagen dass er auch einverstanden ist.

Perso bin ich mir grad nicht so sicher,das wissen andere vielleicht.

Würde an seiner Stelle mal das Gespräch mit ihr suchen, notfalls mit Hilfe des Jugendamtes.
Die können ihr dann noch einmal erklären was gemeinsames Sorgerecht bedeutet.

Wenn er aber weder gegen die neue Schule noch ein Konto was hat,... dann würde ich da nun nicht allzu viel Stress machen, wenn der Kontakt , vor allem zu den Kindern, ansonsten harmonisch ist.

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Re: Personalausweis - gemeinsames Sorgerecht

Antwort von HeikeB1969 am 06.07.2013, 8:44 Uhr

Hallo

Konto kannst Du weder eröffnen noch löschen. Geldtransfers nur bedingt - sonst ist immer die Unterschrift und eine aktuelle PAsskopie nötig.
Beim Schulwechsel eine Negativbescheinigung oder eben auch die Unterschrift des Vaters.
Personalausweis weiß ich nicht, hatte ich noch nicht. Den Reisepass konnte ich allein verlängern lassen.

Lg
HEike

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Re: Personalausweis - gemeinsames Sorgerecht

Antwort von CKEL0410 am 06.07.2013, 9:03 Uhr

Hallo konto kann sie ja auch auf ihren Namen gemacht haben geht sonst ohne jnterschrift auf das Kind selber nicht! Schulwechsel geht auch ohne auch wenn es nicht rechtens ist! Machen die Schulen abef trotzdem. Perdo geht eigentlich auch nicht ohne Unterschrift.

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Re: Personalausweis - gemeinsames Sorgerecht

Antwort von bobfahrer am 06.07.2013, 9:05 Uhr

3 x Nein

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Re: Personalausweis - gemeinsames Sorgerecht

Antwort von bobfahrer am 06.07.2013, 9:07 Uhr

Machen die Schulen trotzdem? Eher selten würde ich sagen.

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Re: Personalausweis - gemeinsames Sorgerecht

Antwort von Strudelteigteilchen am 06.07.2013, 9:09 Uhr

Doch. Ich habe 5 Schulanmeldungen an 5 unterschiedlichen Schulen ohne Unterschrift des KV machen können.

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Re: Personalausweis - gemeinsames Sorgerecht

Antwort von @sunshine@ am 06.07.2013, 9:22 Uhr

hmm da scheint ja dann einiges schief zu laufen... wie gesagt, es geht nicht darum den Kindern etwas verbieten zu wollen, aber die Sorge meines Mannes ist dass hier mit seiner Unterschrift Schindluder getrieben wird, und.dass will er sich nun nicht gefallen lassen.
Kann hier das Jugendamt angesprochen werden um ggf eine Klärung herbeizuführen? Die direkte Kommunikation ist leider...sagen wir mal suboptimal ;-)
Danke für eure Infos!

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Re: Personalausweis - gemeinsames Sorgerecht

Antwort von spiky73 am 06.07.2013, 9:32 Uhr

eigentlich gilt '3x nein', wie bobfahrer so schön schrieb.

aber: auch bei den sachbearbeitern gibt es solche und strolche - die einen kleben strikt an ihren regelungen, die anderen legen sie großzügiger aus.

hier ist es so, dass ich für beide kinder das alleinige sorgerecht habe. und für beide habe ich relativ bald nach der geburt eine negativbescheinigung ausstellen lassen. und genau diesen schrieb lege ich heute immer noch vor, ich habe für keines der kinder je eine aktuelle(re) angefordert.

streng genommen müsste ja, wenn man sie vorlegt, immer eine aktuelle bescheinigung vorgelegt werden, ich glaube, eigentlich sollte sie nicht älter als x monate sein. bisher wurden die alten schriebe immer anstandslos akzeptiert, und meine große ist inzwischen 13 jahre alt.
(ausserdem wurde ich schon sehr lange nicht mehr nach dieser negativbescheinigung gefragt, weiss gar nicht, wann ich sie das letzte mal vorlegen musste...)

- am pingeligsten waren vielleicht noch die banken, aber selbst dort genügte das nicht mehr aktuelle schreiben völlig. und beim letzten mal, als ich ein sparbuch auf die kinder und ein taschengeldkonto für die große eröffnete hieß es, dass die kopien ja bereits vorlägen.

- personalausweis/pass geht auch ganz einfach... der sachbearbeiter bei der passstelle hier im ordnungsamt ist ein ehemaliger schulkamerad meines bruders. der weiss, wie unsere situation ist, er weiss ebenfalls, dass die ganzen unterlagen mal vorgelegen haben, also musste ich zur letzten beantragung nicht mehr alles anschleppen und vorlegen...

- und schule? da kann ich mich nicht mehr so genau erinnern. bei der anmeldung zur grundschule (kind1) habe ich die sachen noch alle mitgeschleppt, sie wurden wohl auch kopiert. damals war mein ex sogar gerade zu besuch und hätte mit unterschreiben können, nö, das brauche man nicht.
kurz darauf habe ich kind1 an einer anderen schule angemeldet (wegen umzug), und als wir dann nach drei jahren doch nochmals in den ersten ort zurückgezogen sind, genügte der schule da einfach ein anruf. unterschreiben musste ich dann an dem ort, von dem wir wieder wegzogen, aber auch da hat kein hahn großartig nach irgendwelchen dokumenten gekräht. und bei der anmeldung an die weiterführende schule oder für den aufenthalt in der tagesklinik (da war sie ja nicht von der schulpflicht befreit, sondern wurde in der klinikschule beschult, an ihrer eigentlich schule wurde sie aber freigestellt...) konnte ich die formalitäten ebenfalls alleine und ohne große bürokratischen hürden erledigen...

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Re: Personalausweis - gemeinsames Sorgerecht

Antwort von Pamo am 06.07.2013, 9:38 Uhr

Beim Personalausweis geht es offenbar mit einer einzigen Unterschrift:
http://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Der-neue-Ausweis/Beantragung/beantragung_node.html

Er kann einen Termin bei der Schule machen und Einsicht in die Anmeldeunterlagen nehmen. Wär doch interessant zu sehen, ob eine zweite Unterschrift vorhanden ist - es gibt ja nichts was es nicht gibt.
Ansonsten in der Schulakte einen Vermerk hinterlassen, dass er das Sorgerecht hat und dass er bei wichtigen Ereignissen benachrichtigt werden muss.

Wenn er weiss bei welcher Bank das Konto des Kindes ist, dort ebenso nachforschen.

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Re: Personalausweis - gemeinsames Sorgerecht

Antwort von bobfahrer am 06.07.2013, 9:47 Uhr

Ich kenne einen Fall wo die Mutter umgezogen ist - ca.30 Kilometer und das Kind ohne Unterschrift des Ehemannes im neuen Kindergarten und auch auf dem Einwohnermeldeamt angemeldet hat. Wer hat jetzt schuld? Die Mutter die behauptet sie wusste nicht das sie das nicht darf oder die Behörde / Kindergarten die ihre Kompetenzen überschritten haben. Rückgängig macht das eh keiner mehr, aber der Vater möchte das jemand zur Verantwortung gezogen wird.

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Re: Personalausweis - gemeinsames Sorgerecht

Antwort von bobfahrer am 06.07.2013, 9:49 Uhr

Ich konnte ohne Unterschrift der KM keinen Perso machen obwohl die SB im gleichen Dorf wohnt und mich seit Jahren kennt und auch ihr bekannt ist das die KM 40km weg wohnt.

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Re: Personalausweis - gemeinsames Sorgerecht

Antwort von Pamo am 06.07.2013, 9:53 Uhr

Für 4 Reisepässe brauchten wir 2 Unterschriften.
Für 2 Kitas nur 1 Unterschrift., für 2 Schulen nur 1 Unterschrift.
Für das Kindergeld nur 1 Unterschrift.

Auch wenn es formal falsch ist, möglich ist viel.

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Stimmt doch nicht

Antwort von Strudelteigteilchen am 06.07.2013, 9:56 Uhr

Zitat (aus Deinem Link):
"bei Antragstellern unter 16 Jahren ist der Antrag eines Erziehungsberechtigten und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich"

Also schon die Unterschrift von beiden. Halt die eine im Antrag, und für die andere reicht es, wenn sie auf einer Einverständniserklärung steht.

Als ich damals die Ausweise der Kinder beantrage habe, brauchteich die Unterschrift des KV und - da er nicht vor Ort sein konnte - eine Ausweiskopie als "Beglaubigung".

Ich habe die Erfahrung gemacht, daß Ausweisbehörden und Banken sehr pingelig sind. Meldestellen und Schulen sind - hmmm, wie soll ich sagen? - großzügiger, als ich persönlich für rechtlich haltbar halte.

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So sieht´s aus

Antwort von bobfahrer am 06.07.2013, 9:58 Uhr

"Ich habe die Erfahrung gemacht, daß Ausweisbehörden und Banken sehr pingelig sind. Meldestellen und Schulen sind - hmmm, wie soll ich sagen? - großzügiger, als ich persönlich für rechtlich haltbar halte."


Genau so ist es.

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Re: Stimmt doch nicht

Antwort von Pamo am 06.07.2013, 9:59 Uhr

"bei Antragstellern unter 16 Jahren ist der Antrag eines Erziehungsberechtigten und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich"

Es ist die Unterschrift *eines* erforderlich, im Regelfall das Einverständnis des anderen auch

Also gibt es Fälle wo eine einzige Unterschrift ausreichend ist - auch wenn das nicht der Regelfall ist

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Re: Personalausweis - gemeinsames Sorgerecht

Antwort von @sunshine@ am 06.07.2013, 10:00 Uhr

oh je das klingt ja.alles sehr vielversprechend... naja er wrd mal versuhen nachzuforschen, aber vermutlich hat man ja eh keine Handhabe - das einzige wirkliche Recht das man als Vater hat, ist es doch, monatlich sein Konto zu erleichtern

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Re: Personalausweis - gemeinsames Sorgerecht

Antwort von Pamo am 06.07.2013, 10:09 Uhr

Sunshine, das ist Blödsinn.

Ganz sicher ist das formal fasch gelaufen, aber jetzt die Hände in den Schoß legen, setzt das falsche Zeichen. Dein Mann muss sich jetzt kümmern - woher kommt es denn dass er mit der Schulanmeldung gar nichts zu tun hatte? Wie lange ist das her? So ein Thema bespricht man doch als Erziehungsberechtigte untereinander. Und wenn der Partner nix sagt, aber das Kind in die 4. Klasse geht, dann würde ich das spätestens *selber* ansprechen.

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Re: Personalausweis - gemeinsames Sorgerecht

Antwort von @sunshine@ am 06.07.2013, 10:17 Uhr

das resultiert aus der Unfähigkeit zweier vermeintlich erwachsenen Menschen, sich im Sinne der Kinder mal die Arschbacken zusammenzukneifen...sorry für die harte Wortwahl aber so ist es.
Es gab in der Vergangenheit viele Streitigkeiten inkl Umgang und Unterhalt...die Ex ist mit den Kindern weggezogen weil sie mit neuem Mann und neuem Kind einen Neuanfang.wollte und mein.Mann hat sich seit der Trennung viel zu viel gefallen lassen, weil er immer Angst hatte sie könnte ihm die Kinder wegnehmen.

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Re: Personalausweis - gemeinsames Sorgerecht

Antwort von Pamo am 06.07.2013, 10:24 Uhr

aus Angst, sie könne ihm die Kinder wegnehmen, hat er sich nicht gerührt als sie ihm die Kinder faktisch wegnahm

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Re: Personalausweis - gemeinsames Sorgerecht

Antwort von @sunshine@ am 06.07.2013, 10:26 Uhr

ja... klingt komisch, is aber so. naja am Ende des Tages ist es sein Ding, waser daraus macht... nur so ganz teilnahmslos kann ich dann doch nicht immer dasitzen.

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Re: Personalausweis - gemeinsames Sorgerecht

Antwort von KKM am 06.07.2013, 11:04 Uhr

Hallo!

Bank und Ausweis von hier aus: eindeutig NEIN, war bei mir unmöglich.

Schulanmeldungen, Abmeldungen und Schulwechsel habe ich genau wie den Kindergarten völlig alleine gemacht - ohne Unterschrift oder Zustimmung.

Alle Schulen wussten von der Scheidung und dem gemeinsamen Sorgerecht - interessiert hat sie das eigentlich nicht. Sie wollten die Anschrift des Vaters, er bekommt offenbar alle Informationsbriefe zur Kenntnis.

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Re: Personalausweis - gemeinsames Sorgerecht

Antwort von Misty am 06.07.2013, 11:06 Uhr

Hallo,

ohne jetzt alle Antworten gelese zu haben, der Perso geht auf jede Fall ohne zweite Unterschrift, sofern man unterschreibt, dass die Kinder bei einem gemeldet sind. Ich musste dreimal nach dem Formular fragen, aber ich wusste das es das gibt.
Man bescheinigt mit seiner Unterschrift getrennt zu leben.

misty

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Re: Personalausweis - gemeinsames Sorgerecht

Antwort von kimama am 06.07.2013, 11:12 Uhr

Personalausweis geht,habe nämlich gerade letzte Woche beim Amt nachgefragt wie das ist da mein Sohn einen Perso braucht.Vor 2 Jahren war das noch anders,da mußte sein Vater sogar persönlich beim Einwohnermeldeamt erscheinen und die Unterschrift vor Ort ablegen.
Bei der Bank habe ich andere Erfahrungen.Bei sämtlichen Bankangelegenheiten was meine Kinder angeht rauchte ich die Einverständnis und die Unterschrift des Vaters.
Bei den Schulen ist es unterschiedlich,die Grundschule braucht die Unterschrift,das Gymnasium nicht-warum auch immer.

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Re: Personalausweis - gemeinsames Sorgerecht

Antwort von mf4 am 06.07.2013, 11:14 Uhr

Für Konto-Eröffnung und Pässe musste ich immer das alleinige SR nachweisen... also... nein, ohne ihn geht es nicht bei gemeinsamem SR.

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Re: Personalausweis - gemeinsames Sorgerecht

Antwort von Eule2000 am 06.07.2013, 12:21 Uhr

Pass: ja, ohne Unterschrift des Vaters! Habe ich erst machen müssen für die Zwillinge. Gar kein Problem. Konto: nein! Die wollten Papas Tada darunter haben. Schulwechsel weiß ich nicht wirklich.

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Bei der Schulanmeldung hatte ich nachgefragt.

Antwort von Sternenschnuppe am 06.07.2013, 12:32 Uhr

Und da der Mann nun ja endlich auch Sorgerecht fürs Kind hat, war er nahezu beleidigt dass er nicht unterschreiben musste.
Sie erklärte dass der eine mit der Unterschrift sozusagen auch im Namen des anderen unterschreibt.
Ist schwebend wirksam, der andere kann dem dann widersprechen.

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Bei der Schulanmeldung hatte ich nachgefragt.

Antwort von Sternenschnuppe am 06.07.2013, 12:32 Uhr

Und da der Mann nun ja endlich auch Sorgerecht fürs Kind hat, war er nahezu beleidigt dass er nicht unterschreiben musste.
Sie erklärte dass der eine mit der Unterschrift sozusagen auch im Namen des anderen unterschreibt.
Ist schwebend wirksam, der andere kann dem dann widersprechen.

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in unserem kindergarten MÜSSTE eigentlich auch für alle belange

Antwort von zwergdackel89 am 06.07.2013, 13:22 Uhr

die unterschrift von beiden herhalten. da meine kigaleitung allerdings weiß das mein ex die zuverlässigkeit in person ist und ich unterlagen dann meistens zu spät zurück kriege haben wir uns inzwischen drauf geeinigt, das ich alleine unterschreibe. haben dafür extra nen neuen vertrag ohne ex-unterschrift aufgesetzt - er ist allerdings damit einverstanden gewesen, weil sonst hätte er ja mal was für seinen sohn tun müssen, womöglich sogar briefmarken kaufn.^^

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Re: Personalausweis - gemeinsames Sorgerecht

Antwort von fabiansmama am 06.07.2013, 14:41 Uhr

Hallo,

ich bin nicht alleinerziehend, trotzdem wundert mich die fehlende Unterschrift fürs Bankkonto doch sehr. Wir mußten hier für sämtliche Konten der Kinder IMMER beide unterschreiben, obwohl wir in einem sehr kleinen Dorf leben und den Bankmitarbeiter privat kennen. Beim Perso weiß ich es nicht, haben wir noch nie beantragt. Schulanmeldung und Kindergarten hier im Ort reicht eine Unterschrift, aber für die Anmeldung im Ferienhort in der Stadt mußten auch beide Unterschriften her!

Ich würde schon aus Prinzip mal nachforschen. Sollte es dann zwei Unterschriften geben, geht es schließlich um Urkundenfälschung.

LG

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Re: Personalausweis - gemeinsames Sorgerecht

Antwort von @sunshine@ am 06.07.2013, 16:10 Uhr

ja, aus den Beiträgen geht ja ziemlich eindeutig hervor, dass insbesondere für die Bank eine Unterschrift notwendig ist - wir haben für unseren gemeinsamen Sohn auch beide bei der Kontoeröffnung unterschreiben müssen.
Die anderen Themen scheinen ja in der Realität ziemlich willkürlich ausgelegt zu werden, aber solange einfach keine Unterschrift vom Amt / Schule / Bank verlangt wird, kann man ja damit leben, aber eine gefälschte Unterschrift wäre ja schon krass...

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Hier nicht !

Antwort von nociolla am 08.07.2013, 19:54 Uhr

Meine Gemeinde wollte eine Einverständniserklärung von ihm mit Kopie des Personalausweises zum Abgleich der Unterschrift .
Für Ausweis .

Die Schule genauso das er der ummeldend zustimmt.

Bei der Bank muss er sogar Persönlich vor Ort Unterschreiben nicht zeitgleich mit mir aber Einverständniserklärung reicht nicht.


Ich finde es auch gut so , auch wenn es manche Stört.

Das sind aber auch die einzigen Unterschriften die ich in 7 Jahren brauchte .

Noci

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