Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von FrauKrause am 20.06.2010, 17:40 Uhr

Nun, die Tochter kann ihm nicht sagen, was sie machen...

ich finde es in diesem Fall einfach total daneben, nicht zu sagen, was man so unternimmt. Das ist in meinen Augen die pure Provokation seitens des Vaters. Eigentlich muss man nicht Bescheid sagen, aber das Kind kann es einem ja danach erzählen. Nur: In diesem speziellen Fall funktioniert das eben nicht so, wenn das Kind behindert ist.

Ich frage den KV auch nicht ellenlang, was sie so machen wollen (er holt den Sohn direkt von der Schule ab), erst danach frage ich, was sie unternommen haben und kriege natürlich auch eine Antwort, vom KV oder vom Kind direkt.

Aber ob die Auskunft rechtlich tatsächlich durchzusetzen ist, weiß ich nicht. Ich würde beim JA nachfragen.

LG I.

 
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