Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 16.06.2016, 11:52 Uhr

NoraBella: darum gehts doch gar nicht

Noch ist der Mietvertrag nicht unterschrieben. Faktisch steht also noch gar nicht fest, dass die Kinder genau dort hinziehen.
Da muss m.E. die Aussage ich ziehe nach Musterstadt oder in das Beispielstadtviertel ausreichen. Eine eindeutige Adresse ist da überhaupt nicht notwendig.
Schließlich kommt auch keiner auf die Idee, die Wohnung mit dem Ex auszusuchen.

Auch, wenn man die Schulanmeldungen durchspricht, braucht der Vater noch nicht die genaue Adresse zu wissen.

Wichtig ist immer, die aktuelle Adresse zu wissen. Mehr Infos braucht es nicht.

 
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