Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Fru am 29.05.2013, 23:32 Uhr

Nochmal zum besseren Verständnis

Heißt also, wenn ich Unterhalt bekommen würde, mein Kind wäre mit 16 (?) Jahren in Klasse 10, wird in der Schule entlassen, setzt sich zu Hause aufs Sofa weil keine Ausbildung gefunden oder keinen Bock, muß der Vater für die Zeit aufm Sofa keinen Unterhalt zahlen...

Geht Kind aber statt aufs Sofa in die Ausbildung, zahlt er...

Was ist, wenn Kind danach auf die Schule geht, Fachabi macht und dann studiert? Nehmen wir mal an, bis das das Kind 28 (?) ist...dann zahlt er bis das sie mit dem Studium fertig ist?

Was ist, wenn Kind in die Ausbildung geht, aber wenig verdient? Dann zahlt er auch, hab ich das richtig verstanden???

Dann sollte dem KV ja dran gelegen sein, das das Kind möglichst sofort arbeitslos ist und das möglichst auch bleibt, dann spart er ne Menge Unterhalt??? Das versteh ich nit!

 
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