Geschrieben von kieselchen am 16.09.2009, 11:33 Uhr |
Nochmal wegen Betreuungskosten @ Ursel
Hallo Ursel!
Danke für den Link von unten. (Und danke vallie, dass Du mich drauf aufmerksam gemacht hast!)
Der SA vom Jugendamt meinte vorgestern zu mir, dass Hortkosten kein Mehrbedarf seien, die der KV tragen müsste. Denn "man kann dann von der Mutter erwarten, dass sie ab Schulbeginn ganztags arbeitet".
Da war ich dann echt verwirrt, weil ich überall nachgelesen habe, dass laut dem neuen Urteil der KV die Betreuungskosten anteilig und zusätzlich zum Kindes-Unterhalt übernehmen müsste.
Probieren werde ich es auf jeden Fall. Zumal bei mir der KV überdimensional viel verdient.
Liebe Grüße,
Kieselchen
hast PN....
Antwort von ursel66 am 16.09.2009, 11:41 Uhr
Klar, aber 6 Jährigen dürfen noch nicht allein bleiben :-)
Ja,
Antwort von nociolla am 17.09.2009, 8:57 Uhr
wenn ich Arbeitszeiten wie die auf den Jugendamt hätte und es meine Chefin zulassen würde könnte ich voll arbeiten .
Das aber bei uns der Hort nur bis 17 Uhr auf hat meine Apo aber bis 18 Uhr und ich erst um 19 Uhr zu Hause wäre ( und damit habe ich noch Glück viele hier haben bis 20 Uhr auf ) ist ja egal .
Und das meine Chefin sagt schon das sie 35 Stundenarbeiten wollen ( noch nicht mal voll ) , aber ich habe da keinen Bedarf für . Ist auch mein Problem .
Anja
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