Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Suka73 am 08.01.2011, 18:25 Uhr

nein, ich glaube DU verstehst nicht

Bobfahrer hat Dir nur das geschrieben, was gesetzlich auch so verankert ist.

Egal, ob der KV sich während er Schwangerschaft, nach einem Jahr oder wann immer sonst getrennt hat, egal ob er vorher oft da war oder nicht, egal ob er Unterhalt gezahlt hat oder nicht - der Vater (bzw. die Mutter, wenn die KInder beim Vater wohnen) hat ein UMGANGSRECHT. Und da spielt es auch keine Rolle, ob er in Berlin wohnt oder in Polen oder Japan. Er hat das Recht auf Umgang mit seinem Kind bzw. seinen Kindern!

Natürlich ist das für einen als Mutter (oder Vater) ärgerlich und absolut nicht nachvollziehbar, dass jemand einfach so geht. Oder dass jemand sich einen Dreck um sein eigen Fleisch und Blut schert (so wie der Vater meines Kindes)

Du kannst Dich aber eben nicht hinstellen und sagen "so, das haste jetzt davon - die siehst du nie wieder" - im schlimmsten Fall könnte er klagen, alles was Du zu seiner Bekämpfung vorbringen könntest, ist, dass er damals nach Berlin gegangen ist - und das wäre es aber auch. Und das ist kein Grund den Umgang zu verbieten.

Und was sein Gehen angeht - Du hast die Beziehung beendet, richtig? Das sah er irgendwie anders. Er hat Dich nochmals gefragt, was mit Euch ist und für Dich ist "Euch" kein Thema mehr - also hat ER sich entschieden, nach Berlin zurück zu gehen... was man vielleicht, kenne zwar den Hintergrund nicht aber ok, nachvollziehen kann.
Das Einzige, was Dich jetzt entzürnt, ist, dass ER geht, weils bei Euch keine Zukunft mehr gibt und er sein Kind damit "im Stich" lässt, in Deinen Augen - oder?!
Zöge er ins Nachbarhaus wäre es Dir wurscht.

Er kann auch von Berlin aus, wenn auch sicherlich nicht mehr mit soooo viel Einsatz, ein guter Vater sein. Und bedenke bitte auch immer - jeder von Euch könnte (!) eventuell auch einen neuen Partner finden, vielleicht ziehst AUWEIA Du selbst ja auch mal wegen jemandem aus der Stadt raus, weil Du woanders bessere Chancen hast. Das wäre dann aber wahrscheinlich eher in Ordnung...

Wenn ich richtig informiert bin, gibts doch in Härtefällen sogar finanzielle Hilfen vom Amt, um Kind und anderen Elternteil zusammen zu bringen, oder? War da nicht mal was?

LG Sue

 
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