Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von tapeten am 17.07.2010, 17:45 Uhr

Nebenkostenabrechnung...

Hallo,
klar muss die ArGe die NK abrechnung übernehmen ABER sie wird sie auf Rechtmäßigkeit prüfen. D.h. eine Abrechnung bis 31.12.09 aber mit Zählerständen vom Juli 2010 ist natürlich falsch.
Allerdings kannst Du Deinem Vermieter gegenüber dann auch ein Rückbehaltungsrecht aus dem BGB geltend machen, wenn die ArGe diverse Posten für nciht übernahmefähig erachtet.
Somit musst Du nichts selbst bezahlen. Hoffe ich konnte Dir helfen...

 
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