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Geschrieben von babyproject am 16.07.2010, 7:59 Uhr

thread unten mit Umzug 700 km

Der Thread unten hat mich zu folgender Frage bewogen: was wenn der Vater 700 km weg zieht wegen Job, neuer Frau oder was auch immer und den Umgang dann auch nicht mehr wahrnehmen kann oder eben nur noch extrem selten, was dann? Hat dann eine Mutter auch das Recht den Umzug zu verhindern bei gemeinsamen Sorgerecht oder wie verhält sich das?
Ich finde zwar auch nach 3 Monaten einen solchen Umzug wegen nem neuen Mann übereilt, aber mein Ex ist z.B. 2009 einfach mir nix dir nix 600km weggezogen (wegen Job, obwohl er hier, also in "normaler" Entfernung 140 km gute Arbeit hatte) und unser Kleiner hat ihn im dem Jahr genau 2 mal gesehen.
Die Diskussion fand ich somit nicht ganz objektiv, da einer Frau das immer angelastet wird wenn sie so ne Entscheidung trifft, aber Männer dürfen alles ...
Oder wie ist Eure Meinung dazu?

 
23 Antworten:

Re: thread unten mit Umzug 700 km

Antwort von shinead am 16.07.2010, 8:09 Uhr

Die Mutter könnte in dem Fall den Umzug nicht verhindern.

Folgendes "Problem": Das Kind (bzw. die Mutter) können zum Umgang gezwungen werden. Es gibt entsprechende Zwangsmaßnahmen.
Wenn der Vater aber den Umgang verweigert, hat das Kind keine Möglichkeit sein Umgangsrecht durchzusetzen.
So ist das nunmal.

Allerdings hätte die Mutter nach dem Wegzug das ASR zu beantragen. Damit würde sie wahrscheinlich auch erfolgreich sein. Denn das GSR ist bei einer solchen Entfernung einfach nicht umsetzbar. (Außer der KV verdient so viel, dass er sich auch mal spontan in den Flieger setzen kann...)

Gruß
Corinna

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Re: thread unten mit Umzug 700 km

Antwort von susafi am 16.07.2010, 8:25 Uhr

Warum sollte die Frau das verhindern können? Er kann doch umziehen, aber eben ohne Kind... Sie kann auch umziehen, aber eben ohne Kind... es geht einfach darum, das einem kümmernden Vater nicht das Kind einfach weggenommen werden kann... wenn der Vater sich nicht kümmert und sie dann wegzieht oder eben der Vater dann wegzieht ist das einfach mal ganz etwas anderes... ist das wirklich so schwer zu verstehen???

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Geht das wirklich?

Antwort von xIntirax am 16.07.2010, 8:35 Uhr

Der leibliche Vater meiner Kinder wohnt 350 km weit weg von uns.Wenn mal was mit dem Großen (nur da besteht GSR, bei der Kleinen hab ich es damals für mich behalten) ist und er müsste operiert werden oder sonstiges, kann ich auch nicht erst per Post seine Unterschrift anfordern.
Ich möchte ihm nicht wegen jeder Unterschrift oder sonstiges was mit dem Sorgerecht zu tun hat, hinterherrennen.

Es bleibt trotzdem sein Kind, Unterhalt gibts eh keinen, da er arbeitslos ist.

Muss man da einfach zum Jugendamt?

Gruß

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Re: thread unten mit Umzug 700 km

Antwort von mamafürvier am 16.07.2010, 10:30 Uhr

Ich denke es liegt an den Eltern, wie eng die Bindung ist, wie regelmäßig der Kotakt war und ob man daran festhalten möchte.
Ich habe mit dem KV diesbezüglich eine klare Abmachung.
Wegzug weiter weg nur, wenn es trotzdem möglich ist, zumindest den 2-Wochen-Rhythmus beizubehalten.
Er würde auch jdes 2.WE mehrere hundert km für seine Kinder fahren.
Ich würde auch nicht so weit weg ziehen wollen, daß hier auch meine beiden großen Kinder leben und wir auch eine große Bindung haben, uns brauchen, wenn wir uns vermissen.
Mein Enkelchen, was es in nicht all zu ferner Zukunft geben wird möchte ich aufwachsen sehen.
Die Großeltern (Eltern des KV) fahren alle 2-4 Wochen hunderte km um ihre Enkel zu sehen...

... sowas würde ich never ever für einen Kerl aufs Spiel setzen.

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Unterschrift für OP ???

Antwort von mamafürvier am 16.07.2010, 10:36 Uhr

Was mich immer wundert....
angeblich braucht man für viele Dinge die das Kind betreffen eine Unterschrift???

Ich bin niemals vor KH-Aufnahme oder OP eines Kindes gefragt worden, ob ich das ASR habe.

In den vielen Jahren mußte ich das 2mal nachweisen...
bei Konto-Eröffnung fürs Kind
bei Beantragung des Kinder-Reisepasses

Ich habe meine Kinder alle ohne schriftliches Einverständnis des KV, in der KiTa, Schule usw. angemeldet und auch sonst alles gemacht.
Ich hatte immer für alle Kids das ASR und da ich mit dem KV der beiden Großen verheiratet war ist das nicht mal selbstverständlich...
es fragte nie jemand (außer in o.g. 2 Fällen).

lG mf4

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Re: thread unten mit Umzug 700 km

Antwort von Savanna2 am 16.07.2010, 10:50 Uhr

ICh finde das ganze manchmal überbewertet bezogen darauf dass das Kind sein gewohntes Umfeld nicht verlieren sollte.

Gerade bei jüngeren Kindern ist doch die bezugsperson viiiel wichtiger und wenn die Eltern gemeinsam das Kind rausreißen fragt doch auch keiner danach.

Mir als Kind wäre es jedenfalls egal gewesen wo ich bin, hauptsache meine Mutter wäre dort gewesen.

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OP, ärztliche behandlung (im KKH9, Konto, Schule, Kita...

Antwort von Keksraupe am 16.07.2010, 10:51 Uhr

überal musste ich die Daten des vaters angeben bzw auch seine Unterschrift drunter setzen lassen, oder beweisen, dass ich das ASR habe

da ich den Wisch vom JA jedes jahr neu bekomme (oder war es vom Standesamt? Ich weiß es grad garnet mehr? weiß noch, dass ich mich wunderte, warum von dort un dnicht vom JA) habe ich nichtmal die dfaten vom KV angegeben,. weder in der Schule noch im Hort oder früher im kindergarten, außer auf der Liste der personen, die mein kind NICHT abholen dürfen (wir haben eine "darf" abholliste, und eine "darf auf keinen Fall abholen, bitte verständigen sie mich sofort wenn folgende Person im Hort/Schule/Kiga auftaucht" Liste...)

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Keksraupe

Antwort von Savanna2 am 16.07.2010, 10:53 Uhr

und der Vater darf auf keinen Fall das Kind holen?

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ich bin oft umgezogen und fand es scheiße

Antwort von Keksraupe am 16.07.2010, 10:53 Uhr

und wäre lieber dort geblieben, wo ich alles schon kenne (und wo ich leute kenne)

kaum hatte ich anschluß, zogen wir wieder um... *nerv*


wäre am Liebsten in düsseldorf geblieben

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er darf sie nur bei uns daheim abholen

Antwort von Keksraupe am 16.07.2010, 10:57 Uhr

er darf sie weder von der Schule noch vom Hort abholen. Genauso wie er sie auch nicht vom kiGa abholen durfte.

Ich kann (und werde) hier im öffentlichen Netz meine Beweggründe nicht offenlegen, und sage nur dazu, dass in der Vergangenheit zu viel vorgefallen ist. Er darf sie abholen jedes 2. WE, in den Ferien fährt sie auch mal zu ihm hin.

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Re: ich bin oft umgezogen und fand es scheiße

Antwort von Möhrchen am 16.07.2010, 11:01 Uhr

Mein Ex-Mann ist auch mehrere Male umgezogen bevor er volljährig war - sogar mit beiden Elternteilen und Bruder und er würde das für seine Tochter NIE wollen...ich weiß von ihm, wie sehr er darunter gelitten hat...als er noch alleine war, ist er auch oft umgezogen, aber unserer Tochter wollte er sowas ersparen...

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Es gibt Fälle, da wird der Umgang Vater/Kind gerichtlich durchgesetzt...

Antwort von FrauKrause am 16.07.2010, 11:08 Uhr

gibts übrigens alles. Einer dieser Fälle kommt aus meinem persönlichen Umkeis. Will meinen: es gibt ein Urteil, ER wurde verdonnert, aber durchsetzen läßt sich das eben nicht so einfach, genauso übrigens auch bei der Frau. Viele Frauen lassens drauf ankommen und Vaddern kann nichts machen, genauso wie umgekehrt....

VG I.

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Re: er darf sie nur bei uns daheim abholen

Antwort von Savanna2 am 16.07.2010, 11:27 Uhr

Ich zweifle auch nicht daran dass du Gründe dafür hast da es für dich ja wahrscheinlich praktischer wäre er würde sie sonst vom Hort oo.ä. abholen statt von zu Hause.
Dachte ich hätte falsch gelesen, bei uns gibts keine auf keinen Fall Liste sondern wohl nur eine wo draufsteht wer darf.

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Re: Es gibt Fälle, da wird der Umgang Vater/Kind gerichtlich durchgesetzt...

Antwort von Savanna2 am 16.07.2010, 11:29 Uhr

Ich finds doof den Vater zum Umgang zu zwingen, das bringt dem Kind = NULL

Das Umziehen generell ist ja nicht shcön, dewnnoch finde ich eine Bezugsperson wichtiger, dann würde ich lieber mit umziehen statt woanders zu bleiben aber wahrscheinlich kann ich das leicht sagen wo ich als Kind nie umgezogen bin

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Re: Es gibt Fälle, da wird der Umgang Vater/Kind gerichtlich durchgesetzt...

Antwort von susafi am 16.07.2010, 12:36 Uhr

Aber Savanna... wenn, wie unten der Fall... Eltern getrennt sind... Kind lebt bei der Mutter... hängt aber sehr am Vater... und der kümmert sich auch, dann kann die Mutter um alles in der Welt nicht 700 km weit weg ziehen...

ansonsten spricht natürlich nichts gegen einen Umzug... solange es nicht ständig ist... finde es auch nicht ok wenn Eltern die Kinder ständig irgendwo raus reißen...

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susafi

Antwort von Savanna2 am 16.07.2010, 12:58 Uhr

Ich habe auch nicht geschrieben dass sie wegziehen soll.

Das geht natürlich nicht 700 km und war eher auf Fälle wie zb bei angrys bezogen die ja nun nicht soweit weggezogen ist dass der Umgang nicht stattfinden kann und besodners auf Kleinkinder (also unter 3)

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naja Savanna...

Antwort von susafi am 16.07.2010, 13:44 Uhr

die Überschrift vom Post heißt aber "Umzug 700 km"

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Um das geht es aber nicht...

Antwort von bobfahrer am 16.07.2010, 14:09 Uhr

Um das geht es doch nicht..., jeder kann wegziehen - nur nicht MIT den Kindern! So einfach ist das...

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Das sind zwei Paar Stiefel

Antwort von +emfut+ am 16.07.2010, 14:45 Uhr

Die Frau darf auch wegziehen - ohne Kind.

Es geht darum:
Jeder Erwachsene darf FÜR SICH entscheiden, daß er selber den Kontakt zum Kind erschwert oder ganz einstellt.
Aber man darf nicht für den anderen entscheiden.

Also: Ich darf mich "vom Kind entfernen", der Vater darf sich "vom Kind entfernen", aber ich darf nicht den Vater vom Kind oder das Kind vom Vater entfernen, und der Vater darf nicht das Kind von mir oder mich vom Kind entfernen.

Der Gesetzgeber geht davon aus, daß das Kind grundsätzlich kein Interesse daran hat, sich von einem Elternteil zu entfernen. Aber auch zu einer Vater-Kind-Beziehung oder Mutter-Kind-Beziehung gehören zwei, deswegen kann der erwachsene Beziehungspartner FÜR SICH entscheiden, wie - zeitlich und entfernungsmäßig - er den Kontakt gestalten oder nicht gestalten will. Aber der jeweilige Dritte - also der andere Elternteil - darf diese Zweierbeziehung nicht unnötig erschweren.

Ich finde das ziemlich logisch - auch wenn das natürlich superschade ist. Mein Ex ist von München nach London gezogen. Das hat seiner Beziehung zu den Kindern nicht gut getan - aber es war SEINE Entscheidung, nicht meine. Wenn ICH mit den Kindern nach London gezogen wäre, hätte ICH die Beziehung gestört/erschwert. Und da finde ich es völlig korrekt, wenn der, dessen Beziehung zum Kind da gestört wird, Einspruch erheben kann.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Das sind drei Paar Stiefel

Antwort von Pamo am 16.07.2010, 15:04 Uhr

Da fragt man sich was passiert, wenn sowohl Mutter als auch Vater ihrer Freiheit nachgehen, 700 km weg zu ziehen - in verschiedene Richtungen.
Kind bleibt natuerlich im gewohnten Umfeld.

Uebringens bin ich als Kind alle 1-2 Jahre umgezogen und fand es gut. Meine Schwester hat es gehasst. "Gewohntes Umfeld" ist Killefitz, das Kind hat keinen rechtlichen Anspruch darauf ausserhalb Sorge- und Umgangsrechtstreitigkeiten.

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Re: Das sind drei Paar Stiefel

Antwort von bobfahrer am 16.07.2010, 15:10 Uhr

Ich bin dreimal umgezogen und es war immer Scheiße, den immer wenn sich wieder Freundschaften gebildet haben hat es geheißen..., Kofer packen...

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Es geht nicht um das Umfeld

Antwort von +emfut+ am 16.07.2010, 15:54 Uhr

Zumindest nicht in erster Linie. Es geht um den Erhalt der Bezugspersonen.

Kinder reagieren unterschiedlich auf den Entzug des Umfeldes. Manchen macht es nichts aus, andere sind da sehr empfindlich. Wir sind auch oft umgezogen. Meine Schwester ist mit 17 in ihre Geburtsstadt zurückgezogen, weil sie seit dem ersten Umzug Sehnsucht nach dieser Stadt hatte - sie war beim ersten Umzug noch nicht mal vier. Ich fand und finde umziehen aufregend und finde es extrem ungewöhnlich und manchmal auch - hmm - unschön, daß ich inzwischen schon 10 Jahre in dieser Wohnung wohne. So lange habe ich es noch nirgendwo ausgehalten *gg*.

Aber das ist der kleinere Punkt. In erster Linie geht es darum, daß kein Elternteil für den anderen Elternteil entscheiden darf, ob und wie der Kontakt stattzufinden hat.

Ein Kind in einer intakten Familie zieht in der Regel mit beiden Eltern um. Es wird also auch an einem 2.000 km entfernten Ort regelmäßigen Umgang mit Vater UND Mutter haben. Deswegen ist da nichts zu diskutieren.

Mir ist ja der Ex schon von München nach London weggezogen. Das war seine Entscheidung und geht mich nichts an. Ich gehe fest davon aus: Wenn ich aus Spaß an der Freude morgen mit den Kindern nach Berlin ziehe, kann er bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen - da wird er nichts dran ausrichten können. Etwas anderes wäre es, wenn ich nach Australien ziehen würde - da wäre ich mir nicht so sicher. Zumindest hätte er wahrscheinlich gute Chancen, daß ich die Kinder ein Mal jährlich auf meine Kosten in einen Flieger nach London setzen müßte. Und das fände ich auch richtig - auch wenn der Umgang zwischen London und München schwer ist, zwischen dem australischen Outback und London wäre er fast unmöglich.

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ich hatte meinen Fall da auch nur mit angesprochen weil...

Antwort von angry.me am 17.07.2010, 15:26 Uhr

... hier ja die Argumentation der Übertragung des ABR einzig darin besteht, die Kinder nicht aus ihrem Umfeld zu reissen/die Kontinuität zu wahren. DAS allerdings ist und bleibt strittig, wie sich ja auch hier in der Diskussion zeigt.
Während die einen sagen, das Umfeld (KiGa, Schule, Freundeskreis etc.) sei ausschlaggebend, argumentieren wieder andere, dass die Hauptbezugsperson diejenige ist, die dem Wohl des Kindes am ehesten entsprechen kann und somit ein Wegzug nicht schadet.
(in meinem Fall handelt es sich ja wie gesagt um Kleinkinder, bei denen das soziale Umfeld wie KiGa weitgehend weggefallen ist. Da stellte sich die Frage eigentlich nicht, und TROTZDEM war dies die Basis der Argumentation )
Allerdings steht es auf einem ganz anderen Blatt, 700 km (statt wie in meinem Fall nur knappe 50km) wegzuzuiehen und somit den Umgang faktisch zu gefährden...
Ob es sinnvoll ist, eine anscheinend frische Beziehung auf dem Rücken der Kinder einzugehen, ist strittig. Für mich hört sich das nicht nach gesundem Egoismus an.
Ich persönlich, obwohl ich selbst sehr um das ABR für meine Kinder kämfe, verstehe jeden Vater, der dies nicht dulden will.
MFG, angry***

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