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Geschrieben von Dreierbande am 23.05.2010, 19:28 Uhr

Adresse nach dem Umzug mitteilen bei Bedrohung?

Ich bin ja bis Ende letzten Jahres von Ex1 telefonisch bedroht worden und hab aufgrund dessen eine Geheimnummer, dann stand er mehrmals vor unserem Haus und beobachtete unsere Haustür und meine Fenster, eine seiner Drohungen ist, mich platt zu fahren, wo er mich erwischt.
Mittlerweile hab ich mich beruhigt, weil ich eben für ihn telefonisch nicht mehr erreichbar bin, er nicht mehr vor unserm Haus steht und ich auch nichts mehr von ihm gehört habe. Da das nicht das erste mal ist, daß er mir drohte und es in der Vergangenheit diverse Vorfälle gibt, möchte ich ihm am liebsten gar nicht die neue Adresse mitteilen (Telefonnummer eh nicht), sondern stattdessen einen Nachsendeantrag (und den regelmäßig verlängern), so daß mich notfalls seine Post erreichen würde, wenn er mal schreiben würde (was er eh nicht tut).
Davon mal abgesehn weiß ich momentan gar nicht, wo er sich aufhält, ich könnte allenfalls die Adresse an seine Freundin oder Exfreundin, die ich aber persönlich gar nicht kenne, weitergeben, was ich nicht möchte, denn ich weiß ja nichtmal, ob die die Adresse weitergibt, zumal ist es eine für mich fremde Person. Oder an seine Anwältin oder Exanwältin , keine Ahnung ob de rnoch Kontakt zu der hat.
Es besteht kein Umgang zwischen ihm und den gemeinsamen Kids, der letzte Umgang ist über 6 Jahre her und ebstand nur zum einen Kind, das andere ignorierte er seit es auf der Welt ist.
Ich habe das alleinige Sorgerecht. Gibt es sowas wie eine Pflicht beim alleinigen Sorgerecht, dem Ex die neue Adresse mitzuteilen? Oder würde das ausreichen mit dem nachsendeantrag, weil ich so auf jeden Fall postalisch erreichbar wäre für ihn (das muß doch ausreichen, ich will den nicht in meiner neuen Wohnung vor der Haustür stehn haben, ich will den nie wieder sehn).

 
11 Antworten:

Re: Adresse nach dem Umzug mitteilen bei Bedrohung?

Antwort von Savanna2 am 23.05.2010, 19:30 Uhr

Ich glaube kaum dass es eine Pflicht gibt, gibt ja auch genug KV die der KM diese nicht mitteilen.

Vielleicht wäre auch ein Postfach etwas für dich und wenn er Umgang wiull könnt ihr euch ja am neutralen Ort verabreden.

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Re:

Antwort von Dreierbande am 23.05.2010, 19:45 Uhr

Er wird keinen Umgang so einfach bekommen wenn er welchen will, meine Tochter hat von ihm letztes Jahr eine krasse Ablehnung bekommen, die will ihn nie wiedersehn und mein Sohn kennt ihn überhaupt nicht, da er ja behindert ist, würde Umgang nichtmal eben so stattfinden können an einem neutralen Ort, sondern müßte gründlich vorbereitet werden, was ich ohne Jugendamt oder andere Stelle nicht machen würde, aber da er seinen Sohn ja eh behinderten Bastard nennt, wird das wohl nie vorkommen.
Ein Postfach möchte ich nicht, damüßte ichd auernd in die Stadt reinfahren und regelmäßig nachschaun, eine Nachsendung der Post von meiner alten an die neue Adresse wäre einfacher, da käme die Post direkt bei mir an.

(er hat mir im übrigen seine jetzige Adresse samt denen davor auch nicht mitgeteilt, wo er momentan wohnt weiß ich nicht)

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Re: Adresse nach dem Umzug mitteilen bei Bedrohung?

Antwort von susafi am 23.05.2010, 19:50 Uhr

Nö, wenn ich kein Umgang besteht würde ich die Adresse nicht weitergeben...

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Re: Adresse nach dem Umzug mitteilen bei Bedrohung?

Antwort von E.J. am 23.05.2010, 22:14 Uhr

da ich einen ähnlichen fall im bekanntenkreis erlebt habe kann ich dir hier genaue auskunft geben: du musst deine adresse im fall der bedrohung NICHT preisgeben! allerdings solltest du, um sicherzugehen dass er sie nicht rausfindet beim einwohnermeldeamt einen antrag auf informationssperre stellen. der kostet nichts, du musst nur mit einem satz die begründung dieser sperre angeben (z.b. massive bedrohungen/stalking). das reicht vollkommen. diese sperre muss alle 8-12 monate erneuert werden.

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Re: Adresse nach dem Umzug mitteilen bei Bedrohung?

Antwort von +emfut+ am 23.05.2010, 22:15 Uhr

Das mit dem Dauernachsendeaufrag macht die Post nicht. Man kann einen Nachsendeauftrag nur einmal verlängern, dann ist Ende.

Aber wenn Du keine Adresse von ihm hast, dann kannst Du ihm Deine nicht mitteilen - feddich. Über das Jugendamt kann er Dich ja jederzeit finden - wenn er das denn möchte.

Gruß,
Elisabeth.

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nicht ganz...

Antwort von E.J. am 23.05.2010, 22:23 Uhr

wenn du dem jugendamt mitteilst dass du eine informationssperre hast und nicht möchtest, dass aus dem o.g. grund deine adresse weitergegeben wird (auch nicht an den KV) dürfen die deine adresse partout nicht weitergeben!!! allerdings bist DU verpflichtet, ihm zumindest regelm. umgang zu gewähren sobald er das wünscht und daher braucht er sicher zumindest eine handynummer...

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Re: nicht ganz...

Antwort von +emfut+ am 23.05.2010, 22:27 Uhr

Ich meinte auch eher, daß das Jugendamt Umgangsanfragen des Vaters an die Mutter weiterleiten wird.

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ach so...

Antwort von E.J. am 23.05.2010, 22:30 Uhr

..ja, das ist sicher.

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Re: Adresse nach dem Umzug mitteilen bei Bedrohung?

Antwort von berita am 24.05.2010, 2:02 Uhr

Ein Nachsendeauftrag geht aber nur max. ein Jahr, soweit ich weiss. Dann brauchst du eine neue Lösung. Vielleicht reicht es ja, wenn du der Anwältin oder wem auch immer eine Emailadresse von dir gibst (falls er nervt, schickst du die Nachrichten einfach in den Spam), über dich er dich notfalls erreichen kann.

Auf jeden Fall solltest du dafür sorgen, dass das Einwohnermeldeamt deine Adresse nicht weitergibt, ansonsten ist das für ihn ganz einfach, sie dort zu bekommen.

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Re: Adresse nach dem Umzug mitteilen bei Bedrohung?

Antwort von Tachpost am 24.05.2010, 9:11 Uhr

Nachsendeantrag stekllt man für ein halbes Jahr,längstens für ein Jahr.
Bei dem Antrag kannst Du der Weitergabe Deiner neuen Anschrift an Dritte widersprechen.
Tust Du das nicht,könnte Deine neue Anschrift möglicherweise dem Absender weitergeleitet werden.
Einerseits praktisch,man denkt ja nicht immer daran alles umzumelden.
In Deinem Fall würde ich dieser Option aber widersprechen.

Ich würde die Anschrift beim Jugendamt oder Anwalt hinterlegen.

Birgit

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Re:

Antwort von Dreierbande am 24.05.2010, 9:41 Uhr

Ich werde dann doch erstmal diesen Nachsendeauftrag für 1 Jahr machen und ankreuzen, daß die neue Adresse nicht rausgegeben wird, beim Bürgeramt ebenso. Vielleicht erfahre ich ja noch ne Adresse von ihm, falls ja, mach ich mir tatsächlich ein Postfach auf, wo ich einmal wwöchentlich nachschaun gehe, aber erstmal jetzt für 1 Jahr nen Nachsendeauftrag.

Über Umgang mach ich mir keinen Kopf, da hat Ex1 sich so ziemlich alles selbst verbaut.

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