Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Susi0103 am 17.07.2010, 16:00 Uhr

Bedingung

Sie MÜSSEN übernehmen, aber klar versuchen die da Geld zu sparen, weil es einfach genug Leute gibt, die davon keine Ahnung haben und auch nicht auf die Idee kommen, dass die tolle Arge rechtswidrig handelt.

Nebenkosten gehören zu den Kosten der Unterkuft und müssen in TATSÄCHLICHER HÖHE übernommen werden - dazu gehören selbstverständlich die Nebenkosten (nachlesen im SGB II).

Die Bedingung ist natürlich, dass man in einer "angemessenen Wohnung" wohnt.

Lg

 
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