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Geschrieben von Lisa+Tamino am 12.05.2009, 21:47 Uhr

Namensänderung bei gemeisamen Sorgerecht!

Hab mich jetzt schon wahnsinnig gegoogled und finde nix.
Also ich hab mit dem leiblichen Vater das gemeinsame Sorgerecht. Nun wollen mein neuer Freund und ich nächstes Jahr heiraten und wir wollen beide seinen Namen annehmen(jetzt heißt mein Sohn wie ich).
Muss der leibliche Vater zustimmen und wenn ja wie!?

 
16 Antworten:

Re: Namensänderung bei gemeisamen Sorgerecht!

Antwort von vallie am 12.05.2009, 21:49 Uhr

ja, muß er.
in welcher form weiß ich nicht, aber das würde ich mal auf dem standesamt erfragen.

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Re: Namensänderung bei gemeisamen Sorgerecht!

Antwort von JuniTwins05 am 12.05.2009, 21:51 Uhr

ich habe letzten monat geheiratet und meine kinder heissen weiter wie der papa, weil der eben nicht zugestimmt hat :-(

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Re: Namensänderung bei gemeisamen Sorgerecht!

Antwort von Anjaunddavid am 12.05.2009, 22:02 Uhr

ich meine, unterschriftlich muss er zustimmen.

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Re: Namensänderung bei gemeisamen Sorgerecht!

Antwort von Lisa+Tamino am 12.05.2009, 22:03 Uhr

Ich hab ja schon gesagt, das wir dann eben meinn Namen nehmen, aber das will mein Freund nicht, er wäre auch der Letzte der den Namen weiterführt.
Wo muss man da machen mit der Zustimmung?

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Re: Namensänderung bei gemeisamen Sorgerecht!

Antwort von Anjaunddavid am 12.05.2009, 22:26 Uhr

schau mal, ob dir das hier weiterhilft.
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=40411&ccheck=1

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Re: Namensänderung bei gemeisamen Sorgerecht!

Antwort von kikipt am 12.05.2009, 22:38 Uhr

nein muss er nicht
das heisst namensgebung und er kann aber muss nicht zustimmen

das war mein problem
dann hat mein mann meinen namen genommen und gut wars.
meiner wollte mich unter druck setzten wenn ihr alle den selben namen wollt dann soll er ihn adoptieren.. er kann mich!!

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Re: Namensänderung bei gemeisamen Sorgerecht!

Antwort von anahid am 12.05.2009, 22:41 Uhr

dieses thema hatten wir schon ein paar mal. wenn du mal die suchfunktion bemühst, wirst du bestimmt ein paar helfende antworten finden.

befremdlich finde ich es, wenn kinder, die ja ganz andere wurzeln als der neue freund haben, auch so heißen sollen. irgendwie kann ich mich des gefühls nicht erwehren, dass da eine seite gekappt wird.

ich wäre sehr traurig, wenn die kinder anders heißen würden. namen geben identität. sie entstammen aus einer anderen familie. wo bleibt der vater in diesem neuen konstrukt?

hast du dir mal überlegt was wäre, wenn diese beziehung in die brüche geht? dann tragen die kinder einen namen, zu dem sie keinen bezug haben.

dein zukünftiger mag deinen namen nicht annehmen, obwohl es die einfachste möglichkeit wäre?

greetz
anahid

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Re: Namensänderung bei gemeisamen Sorgerecht!

Antwort von Maisha am 13.05.2009, 7:51 Uhr

Mein Exehemann hatte auch meinen Namen angenommen, eben wegen des Kindes ... ich würde meinen Kindern nicht einen anderen Namen "aufdrücken", weil sie mit dem neuen Namen und der Familie garnichts zu tun haben, in Bezug setzen können ...
Vielleicht nochmal überlegen? ...

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Re: Namensänderung bei gemeisamen Sorgerecht!

Antwort von Big Mamma am 13.05.2009, 8:23 Uhr

also ich hab da mal angerufen,w eil ich eigentlich meinen mädchen namen zurück wollte.

mein kind kann meinen mädchennamen nur dann bekommen, wenn ich wieder heirate und mein dann mann auch meinen mädchennamen wählt im zuge. das wäre dann ne einfache namensgebung .

jetzt geschieden darf mein sohn meinen mädchennamen nichtmal mit zustimmung des vaters tragen, da er ehelich geboren wurde *seufz*


LG MEL

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@kikipt

Antwort von vallie am 13.05.2009, 9:07 Uhr

soweit ich informiert bin, muß er bei gsr sehr wohl zustimmen, ebenso wenn es sich um seinen namen handelt, den das kind trägt.
bei asr und namen der mutter muß er nicht zustimmen.

es heißt einbenennung.

und zu anahid, da hast du schon recht und diese gedanken hatte ich nach meiner ersten trennung auch ( zu spät, denn man denkt ja rosa, es ist für immer ) trotzdem bin ich so altmodisch, daß ich den namen des mannes annehme und dann nicht möchte, daß mein kind anders heißt als ich. nachdem meine tochter ihren erzeuger nicht kennt, sehe ich das mit den wurzeln auch nicht ganz so eng.

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@anahid!

Antwort von Lisa+Tamino am 13.05.2009, 12:38 Uhr

Nein, meinen Namen will er auf keinen Fall!

Mein Sohn heißt doch wie ich, aber da muss bestimmt trotzdem der Kindsvater zustimmen.

Also adoptieren steht erstmal nicht im Raum, es geht nur um den Nachnamen.

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Wie wäre es mit Doppelnamen?

Antwort von Möhrchen am 13.05.2009, 12:58 Uhr

Sonst muß der Vater zustimmen...und was anahid meinte ist schon berechtigt...was ist, wenn die Beziehung nicht hält? Dann hat das Kind einen Namen, zu dem es keine richtigen Wurzeln hat...

lg heike

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Re: Wie wäre es mit Doppelnamen?

Antwort von Lisa+Tamino am 13.05.2009, 13:00 Uhr

Hat mein Sohn dann auch einen Doppelnamen!? Sonst müssen ja 3 Namen am Klingelschild stehen, das will ich dann auch nicht!?

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Re: Wie wäre es mit Doppelnamen?

Antwort von anahid am 13.05.2009, 13:25 Uhr

wir haben 3 namen am türschild. schöne namen. jeder hat einen bezug zu diesen namen. meiner begleitet mich mein ganzes leben. ich habe ihn nie abgeben. wenn dein sohn und du den gleichen namen tragt, dann stünden nach adam riese nur 2 namen am klingelschild.

Ehrlich? ich finde es sehr vermessen, dass der zukünftige dies so kategorisch ablehnt. als kindsvater würde ich die einbenennung des kindes ablehnen. dann bleibt dir der gang vor das familiengericht.

ist es das wert?

greetz
anahid

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Re: Wie wäre es mit Doppelnamen?

Antwort von Patti1977 am 13.05.2009, 18:34 Uhr

Dein Sohn bekommt dann keinen Doppelnamen, nur du. Habe auch das Problem mit dem Namen und dem gemeinsamen Sorgerecht. Er muss der Änderung zustimmen oder du musst die Namensänderung über Familiengericht einklagen. Egal, ob das Kind deinen Namen hat, Namensänderung bei gemeinsamen Sorgerecht bedürfen der Zustimmung beider sorgeberechtigter Elternteile.

lg

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Re: Wie wäre es mit Doppelnamen?

Antwort von Lisa+Tamino am 13.05.2009, 20:56 Uhr

Nein, würde ich auch nicht machen da man da auch kaum Chancen hat! Wir überlegen jetzt ob mein Freund seinen Namen behält und ich eben einen Doppelnamen nehme und mein Sohn dann entweder meinen behält oder auch den Doppelnamen bekommt(da könnte mein Ex eventuell zustimmen).
Wir würden dann halt ein Klingelschild mit beiden Namen und Bindestrich machen.
Ich überlege eben auch hin und her.

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