Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 10.08.2011, 14:19 Uhr

Na super

Nein, weil das eine ETW ist, und der Briefkasten zum Sondereigentum gehört, ist der Vermieter zuständig - oder ich, weil mein Vermieter in Berlin wohnt. Hausmeister in einer ETW hat andere Zuständigkeiten als Hausmeister in einer reinen Mietwohnanlage. Mußte ich mir schon mehrfach anhören - und leider hat er Recht *grummel*.

Wobei er für andere Mieter gerne mal seine Grenzen überschreitet - für mich aber nicht, weil er mich nicht mag. Meinen Ex-Mann damals mochte er, für den hat er auch mal extra was gemacht.

 
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