Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 03.09.2013, 15:12 Uhr

moralische pflichten eines ungewollten vaters? - Part II

Nun, DU sollst jua auch weder Dankbarkeit noch verachtung als Motiv deiner Tat heranführen.
Denn es geht nicht darum ob DU den Umgang willst, sondern darum, ob er zum Wohle des KINDES ist.

Und wenn er evben nach x,y jahren kommt und Umgang mlöchte, dann sollte im Vorfeld besprochen werden, wie das zum Wohle des kindes geregelt werden kann, gerne unter Hinzunahme einer neutralen Instanz 0 Jugendamt (s.o. ).

Und: was die Großeltern sagen ist nett und kann als Initial für etwas konkretere Gedanken (wie jetzt) genutzt werden.
... alles andere wird sich aber eben ergeben, wenn Herr Papa persönlich seine Wünsche anmeldet.
Egal, ob er an früpheren Krankenbetten des Kindes weilte oder nicht.
DAS würde ich ihn höchstens nochmal dem Jugendamt erklären lassen.

Viele Grüße

Désirée

 
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