Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von desireekk am 03.09.2013, 12:57 Uhr

moralische pflichten eines ungewollten vaters? - Part II

Ganz einfach:

Mal wieder wird das Pferd von hinten aufgezäumt...

WER hat denn den primären Anspruch?

Das KIND auf BEIDE Eltern.

Und daraus folgt: selbst wenn der Vater nach 3-8-15 Jahren ankommt: das Kind hat ein Recht auf seine (beiden) Eltern, sie zu kennen und Umgang zu haben.
Solange es nicht dem KindesWOHL entgegensteht, sehe ich nicht, wo ein verstätet aufwachender Vater nicht sein Kind sehen sollte.
Aber:
ich würde bevor Kind und Vater aufeinandertreffen ein Gespräch beim Jugendamt initiieren, bei dem der Vater ausreichend begründet darlegen darf,
- warum es ihm die letzten Jahre nicht möglich war für sein Kind da zu sein
- was die Grund für den Sinneswandel ist und
- wie er dauerhaft und verlässlich für die Zukunft den Umgang des Kindes mit dem Vater sicherstellen will.

Im Sinne und zum Wohle des Kindes, und nicht um die verletzte Eitelkeit der Mutter zu stillen.

... um dann klare Regeln für den Umgang festzulegen, damit vorallem das Kind eine Sicherheit und Orientierung in der neuen Situiation hat.

VG

Désirée

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.