Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 04.09.2013, 12:00 Uhr

@LuciaMay

>>Sondern er hat zu jeder Zeit ein Recht auf sehr umfangreichen Umgang mit ständigen Übernachtungen etc.

Nein, das stimmt nicht. Er hat nicht "zu jeder Zeit" ein Recht auf einen umfangreichen Umgang inklusive Übernachtungen!

Hat der KV sich jahrelang nicht gemeldet, dann wird der Umgang in kleinen Schritten angebahnt, um sicherzustellen, dass sich eine stabile Beziehung zwischen Vater und Kind bildet.
Bis es da zur ersten Übernachtung kommt, dauert es lange.
Der KV muss gehörigen "Biss" haben, um da dran zu bleiben. Viele scheitern schon innerhalb der Anbahnung.

Je älter das Kind, je schwieriger, bzw. unmöglich für den KV.

 
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