Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kevome* am 24.04.2010, 15:36 Uhr

Mein Aufreger heute in der Zeitung

Heute in den Stuttgarter Nachrichten auf der Titelseite: "Alleinerziehende nicht immer bedürftig. Land fordert die Zahlung von Unterhalstvorschuss auf Geringverdiener zu begrenzen und für Personen mit festem Partner zu streichen." Baden-Württemberg will dazu eine Bundesinitiative starten, dass der Unterhaltsvorschuss entfällt, wenn man mit einem Partner zusammenzieht. Außerdem soll es nur noch gezahlt werden, wenn Anspruch auf den Kindergeldzuschuß besteht. Verdient man mehr, so soll der Unbterhaltszuschuss ersatzlos entfallen.

In Kombination mit einer Änderung unseres Steuerrechts,- nämlich einer Einführung von Familien- statt Ehegattensplittings - könnte ich solch einen Vorstoss noch verstehen.. Aber so für sich, finde ich es einfach nur.
Es ist doch einfach nur ungerecht, wenn man den lächerlich geringen Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 2 anschaut. Selbst mit Spitzensteuersatz sind es knapp 40 Euro, die man als AE mehr hat als ein Single. Dafür kann man ja dann auch locker auf den Unterhalzsvorschuss verzichten.

Gruß Kerstin

 
15 Antworten:

Re: Mein Aufreger heute in der Zeitung

Antwort von berita am 24.04.2010, 16:35 Uhr

Na super, erhöhte Kitagebühren und nun vielleicht noch kein UHV mehr?
Mit Kind ist man finanziell in diesem Land echt gear..

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Re: Mein Aufreger heute in der Zeitung

Antwort von Fru am 24.04.2010, 16:43 Uhr

und was ist mit den Männern, die einfach nicht zahlen können? Ich meine, die die in ernsten finanziellen Problemen stecken?

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Re: Mein Aufreger heute in der Zeitung

Antwort von Sabri am 24.04.2010, 16:55 Uhr

Es gibt einen Selbstbehalt von 900 Euro. Darüber hinaus muss man zahlen, sollte es nach meiner Einschätzung auch können. Für Studierende wären 900 Euro ja schon ein Luxus.
Gruß, Sabri

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Re: Mein Aufreger heute in der Zeitung

Antwort von Sabri am 24.04.2010, 16:57 Uhr

Hallo!
Schon jetzt kann der Unterhaltsvorschuss verwehrt werden, wenn der Teil, bei dem das Kind lebt, das dreifache von dem, bei dem das Kind nicht lebt, als Einkommen hat (z.B. einer 800 Euro Krankengeld und der andere 2400 Euro Einkommen inklusive Kindergeld für zwei Kinder).
Ist mir ganz konkret so passiert.
Gruß, Sabri

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Re: Mein Aufreger heute in der Zeitung

Antwort von kevome* am 24.04.2010, 17:47 Uhr

Da würde mich jetzt wirklich die genaue Begründung interessieren. Im Gestz steht nämlich nichts davon und beim Antrag fragt auch kein Mensch nach dem Einkommen. Irgendwie sieht mir das doch sehr nach fehlerhafter Beratung durch den Sachbearbeiter als nach geltendem Recht aus.

Gruß Kerstin

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Re: Mein Aufreger heute in der Zeitung

Antwort von shinead am 24.04.2010, 18:42 Uhr

Gegen den Bescheid solltest Du Einspruch einlegen!

Da stimmt was nicht.

Ich hatte 1500 Euro Elterngeld + Kindergeld und habe trotzdem UVG bekommen (Vater bezieht Hartz IV 345 laut damaligem Bescheid).

Gruß
Corinna

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Re: Mein Aufreger heute in der Zeitung

Antwort von alleinallein am 24.04.2010, 22:50 Uhr

wiso schreipt ihr imer nur dafon wie ihr uns menner abziehn könt? get bei euch ales nur ums gelt? kinder kosten doch nich fiel! spard doch liber an euch

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Re: Mein Aufreger heute in der Zeitung

Antwort von Sabri am 25.04.2010, 0:45 Uhr



Normalerweise benutze ich die ja nicht, aber bei so viel Dummheit....

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Re: Mein Aufreger heute in der Zeitung

Antwort von Sabri am 25.04.2010, 0:47 Uhr

Nein, der Vater (der von der Unterhaltsvorschusskasse aufgefordert wurde, sein Einkommen offenzulegen) ist denen gleich mit einem Anwalt gekommen und der hat dieses herausgefunden. Pech eben.
Gruß, Sabri

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Re: vielleicht der Subsidiaritätsgrundsatz?!?

Antwort von Benedikte am 25.04.2010, 1:01 Uhr

Sabri,
nur eine Vermutung meinerseits- aber kann das mit dem Subsidiaritätsgrundstz stattlicher leitungen zusammenhängen? Der besagt, dass Vater Staat nur dann fuer einen beduerftigen einspringt wenn der es wirklich noetig hat undkein andererer vorrangig verpflichtet ist.

Und hier ist dein Einkommen- mit dem Du deinen Kindern zum Unterhalt verpflichtet bistund zwar umso mehr je mehr Du verdienst- eben da und gottseidank so gut, dass Vater Staat sagt, nee, da kann die Sabri auch alleine für sorgen, da muss ich nicht noch mit Staatsknete einspringen.

Und LOhn wird eben auf alles angerechnet- Erziehungsgeld eben nicht- deswegen kann jemand, der zwar Geld hat, aber aus anderer Quelle, trotzdem UVG erhalten.

Bei der gestzlichen Krankenversicherung ist ja für Kostenpflicht auch entscheidend, aus welcher Quelle das geld kommt. Ein Mann kann seine FRau fürlau gesetzlich versichern, wenn sie 2000 Euro monatlich aus MIeteinnahmen hat oder aus KApitalerträgen- wenn sie die 2000 Euro durch erwebstätigkeit verdient, kann sie nicht für lau versichert werden sondern muss rund 300 Euro zahlen.

greetz

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Re: vielleicht der Subsidiaritätsgrundsatz?!?

Antwort von shinead am 25.04.2010, 9:48 Uhr

Hi!

Ich bin der Meinung, das der Subsidiaritätsgrundsatz hier nicht angewendet werden kann. Das Kind (und Kindesunterhalt ist Einkommen des Kindes, nicht der Mutter) hat ja keine anderen Einkommensquellen.

Ich kenne einige Vollzeit arbeitende AE Muttis die UVG beziehen da der Vater Hartz IV bezieht.

Der Ablhehnungsbescheid ist faul...

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Re: vielleicht der Subsidiaritätsgrundsatz?!?

Antwort von Benedikte am 25.04.2010, 11:38 Uhr

nene,
entscheidend ist alleine die Beduerftigkeit und die entscheidet sich nach der Hoehe des Einkommens, nicht nach dem Arbeitsumfang. Sprich, es kommt nicht auf die Vollzeiterwerbstateigkeit an, sondern auf das Einkommen. Wenn die Mutter in einem typischen FRauenberuf arbeitet, Friseuse, Verkaeufern, Floristin, liegt sie trotz Vollzeit sicherlich nicht in dem Bereich, dass sie- wie heisst es oben/ mehr als 2.400 Euro netto hat.

Der Staat springt ja nur ein wenn das Kind in Not geriete und sonst niemand prioriater zu kriegen ist. In SAbris Fall kann sie aufgrundf des guten Einkommens aber alleine den Bedarf des Kindes sichern- Ausnahme unter Alleinerziehenden- Frauen zumnindest.



Gruss

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Re: vielleicht der Subsidiaritätsgrundsatz?!?

Antwort von Sabri am 25.04.2010, 12:27 Uhr

Hallo!
Nein, es hat etwas mit dem Einkommen des Vaters und der Frage, ob im Verhältnis der Einkommen Unterhalt (bzw. Unterhaltsvorschuss, der ja auch irgendwann vom Vater zurückgezahlt werden muss) gefordert werden darf, zu tun.
Wenn der Vater z.B. 2000 Euro verdient, die Mutter aber das Dreifache, so knnte der Vater auch erreichen, keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen. Das selbe gilt für den Unterhaltsvorschuss (nur das ich mich mit 2400 Euro netto mit zwei Kindern noch nicht wirklich reich fühle).
Gruß, Sabri

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Re: vielleicht der Subsidiaritätsgrundsatz?!?

Antwort von kevome* am 25.04.2010, 12:36 Uhr

Das ist aber nicht so. Bislang zumindest ist der Unterhaltsvorschuss absolut einkommensunabhängig. Von Einkommenüberprüfung steht nichts im Gestz und es fragt bei Beantragung beim Jugendamt auch kein Mensch nach dem Einkommen der Mutter.

Mein Einkommen beträgt deutlich mehr als das 5 fache des Vaters, der von Harts 4 lebt. Trotzdem stand meinen Kindern 6 Jahre Unterhaltsvorschuss zu und das ist m.E. auch absolut korrekt solange ich als AE quasi wie ein Single besteuert werde. Jetzt kriege ich seit einem Jahr nichts mehr und wir leben auch so sehr gut aber gercht finde ich es nicht. Ich würde es z. B. gut finden, wenn man als AE ohne Unterhalt ewinen zusätzlichen Steuerfreibetrag in Höhe des Mindesatunterhalts ´bekommen würde. Schließlich ist gezahlter Unterhalt auch steuerfrei für den Empfänger. Unter solchen Vorzeichen würde ich es sofort unterschreiben, wenn der UHV einkommensabhängig gezahlt wird aber einfach so ohne flankierende Maßnahmen ist es einfach ungerecht.

Gruß Kerstin

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Re: vielleicht der Subsidiaritätsgrundsatz?!?

Antwort von shinead am 25.04.2010, 13:22 Uhr

Die Antragsformulare sehen keine Spalte "Einkommen" für die Mutter vor.

Ja, es gibt den Gesetzespassus, das bei großen Einkommensungleichgewicht der Unterhaltsanspruch entfallen kann.
Das das aber bei 3fachem Einkommen der Fall ist, stimmt nicht. Es wird immer im Einzelfall durch einen Richter entschieden. NICHT durch das Jugendamt!
Im Antrag heißt es:
Kein Anspruch besteht, wenn:
- die Eltern in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben (gleich, ob sie miteinander verheiratet sind oder nicht)
oder
- das Kind mit einem Elternteil und einem Stiefelternteil in häuslicher Gemeinschaft lebt
oder
- das Kind nicht von einem Elternteil, sondern von einer anderen Person, z.B. in einem Heim oder in Vollpflege bei
einer anderen Familie, betreut wird
oder
- der Elternteil, bei dem das Kind lebt, die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Auskünfte verweigert oder
nicht bereit ist, bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken
oder
- der andere Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Vorauszahlung erfüllt hat
oder
- der allein erziehende Elternteil wieder geheiratet hat oder eine Lebensgemeinschaft mit einem gleichgeschlechtlichen
Partener eingegangen ist.

Warum sich der Vater des Kindes hier so aufgebläht habe weiß ich sowieso nicht. Wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlen kann (hier: krank) dann muss er die Leistungen gem. UVG nicht zurückzahlen. Also warum der Aufriss mit dem Anwalt? Zuviel Geld?

Ich würde nochmal beantragen und auf jeden Fall Einspruch einlegen wenn der Ablehnungsbescheid kommt.
Selbst wenn es das Hintertürchen des 3-fachen Einkommens gibt, dann müsste Dein Einkommen ja auch bereinigt werden um das tatsächlich auszurechnen. Sprich, die Werbungskosten (ggf. Kfz-Kosten, Fahrtkosten, Betreuungskosten Kinder,...) müssten mit berechnet werden.
Dann wären wir schon wieder unter dem 3-fachen.

Ich bleibe dabei! Die haben Dich ganz schön besch***. Nochmal beantragen und kämpfen! Immerhin geht es um das Geld Deiner Kinder! Wenn Du es nicht brauchst, dann lege es monatlich für sie zurück!

Gruß
Corinna

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