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Geschrieben von 32+4 am 07.12.2011, 11:02 Uhr

kurze Verständnisfrage wegen dem arbeitsamtschreiben

moin,

wollte nur mal nachfragen, ob der brief auch so in ordnung ist zum unterschreiben vom amt.
mein freund meint nämlich "unterschreib das nicht" ^^
die initiative für das probearbeiten/praktikum kam von mir. im heute(?) erhaltenen brief vom arbeitsamt steht:

"zuweisung in eine maßnahme bei einem arbeitgeber......zu betrieblichen erprobung weise ich sie vom..bis..dieser maßnahme bei folgendem arbeitgeber zu"

ist das so ok? oder ist das der standardtext auch für eigenbemühungen?
unter tätigkeit steht: verkäuferin
dabei bin ich ja vorrangig für die onlineshops zuständig (für die kaufabwicklung über die shops jedoch nicht!) und für die buchhaltung, als "ungelernte bürokauffrau". als verkäuferin nur nebenbei

was mir natürlich gar nicht gefällt, ist das letzte blatt. auf dem der AG (in meinem fall der angestellte, der für mich zuständig ist) sich austoben darf, wenn ich nicht übernommen werde.

 
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