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Geschrieben von 32+4 am 07.12.2011, 11:02 Uhr

kurze Verständnisfrage wegen dem arbeitsamtschreiben

moin,

wollte nur mal nachfragen, ob der brief auch so in ordnung ist zum unterschreiben vom amt.
mein freund meint nämlich "unterschreib das nicht" ^^
die initiative für das probearbeiten/praktikum kam von mir. im heute(?) erhaltenen brief vom arbeitsamt steht:

"zuweisung in eine maßnahme bei einem arbeitgeber......zu betrieblichen erprobung weise ich sie vom..bis..dieser maßnahme bei folgendem arbeitgeber zu"

ist das so ok? oder ist das der standardtext auch für eigenbemühungen?
unter tätigkeit steht: verkäuferin
dabei bin ich ja vorrangig für die onlineshops zuständig (für die kaufabwicklung über die shops jedoch nicht!) und für die buchhaltung, als "ungelernte bürokauffrau". als verkäuferin nur nebenbei

was mir natürlich gar nicht gefällt, ist das letzte blatt. auf dem der AG (in meinem fall der angestellte, der für mich zuständig ist) sich austoben darf, wenn ich nicht übernommen werde.

 
9 Antworten:

Krasse Formulierung

Antwort von FrauKrause am 07.12.2011, 11:48 Uhr

aber wohl nur ein Formschreiben. Würde mich nicht weiter drüber aufregen, unterschreiben und gleich zurückgeben, am besten direkt abgeben, wenn möglich. Ansonsten würde ich dasselbe tun im Anschluss, was Dir andere rieten. Lass Dir NIX gefallen. Gehe hin, mache Deine Arbeit normal, was Du schaffst und dann nach Hause. Wenn sie anfangen zu mobben, alles aufschreiben und dann, wenn Du genug zusammen hast, krankschreiben lassen. Da bist Du eh wahrscheinlich nicht lange. Musst halt nur aufpassen, dass man Dir mangelnde Mitarbeit nicht vorwerfen kann. Aber für 300,00 EUR würde ich natürlich auch nur für 300,00 EUR arbeiten.

LG und alles alles Gute. Sei stark!

fk

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Re: kurze Verständnisfrage wegen dem arbeitsamtschreiben

Antwort von taram am 07.12.2011, 15:48 Uhr

Du bist sonst nicht versichert, wenn du das nicht unterschrieben zurück sendest und dir auf der "Arbeit" was passiert. Habe ich im Oktober auch machen müssen und ist echt völlig okay.

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zurückschicken soll ich es bis zum 19.12.

Antwort von 32+4 am 07.12.2011, 16:02 Uhr

macht es jetzt etwas, daß der arbeitsplatz/die tätigkeit auf diesem schreiben eigentlich nicht meine hauptaufgabe deckt?

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habe auf der Heimfahrt im Stau nochmal drüber "geschlafen"....

Antwort von FrauKrause am 07.12.2011, 18:14 Uhr

Du schreibst, Du hast den Job alleine besorgt. Was hat denn das Arbeitsamt mit Deinem neuen Job jetzt zu tun? Verstehe ich jetzt grad nicht und habe keinen Nerv, in Altpostings nachzulesen. Hilfst Du mir auf die Sprünge???

Ich meine, die tun in ihrem Formularschreiben so, als hätten SIE DIr den Job besorgt und "zugewiesen".... Wie ist das denn nun?

LG fk

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ich muß den job ja dem arbeitsamt melden

Antwort von 32+4 am 07.12.2011, 18:20 Uhr

und da ich erstmal 2 wochen umsonst arbeite, auf probe/als praktikum , muß ich ja wegen der versicherung (u.ä.?) das dem amt mitteilen.



habe ich getan, schriftlich
per mail bekam ich die antwort, daß das vermerkt wird und ich unterlagen erhalte, die ich bis zum 19.12. zurückschicken muß.

und nun steht da eben etwas von "zugewiesener maßnahme"
kenne mich damit ja nicht aus, deshalb die nachfrage hier, ob das auch so ist, wenn man sich selber stellen sucht.

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Re: ich muß den job ja dem arbeitsamt melden

Antwort von bleibcoolMama am 07.12.2011, 18:47 Uhr

Hallo,

ich hatte das vor ein paar Jahren, während der Eternzeit auch. Da musste ich ein Jahr ALG 2 beziehen. Habe mir einen Praktikumsplatz in der Altenpflege besorgt. Es sollte vier Wochen sein, da ich herausfinden wollte, ob ich evtl. in dem Bereich eine neue Ausbildung mache, da es in der Gegend nahezu unmöglich war, in meinem alten Beruf eine Stelle zu bekommen. Die ARGE stellte sich erst mal total quer, ich musste ziemlich kämpfen, das überhaupt machen zu dürfen und dann kam schließlich ein Schreiben mit der gleichen Formulierung wie bei dir.

Ich denke, in deren System ist die Möglichkeit, flexibel auf die Aktivität von Kunden zu reagieren, nicht vorgesehen.

LG,
bcMama

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Nö, ich denke eher, da haben sie einen Wisch gezaubert, mit dem sie

Antwort von FrauKrause am 07.12.2011, 20:22 Uhr

dann ihren Computer füttern. Unten kommt dann eine geschönte Statistik raus, wie viele tolle Stellen das Arbeitsamt vermittelt oder eben dem Hilfebedürftigen "zugewiesen" hat. Die Formulierung ist zum brechen...

Ich würde wahrscheinlich in dem Pamphlet rumkrakeln und das nach den Tatsachen verbessern bzw. anpassen...*gg. Aber was solls, ist immer doof, wenn man auf die Aufstockungszahlungen angewiesen ist. Da würd ich wahrscheinlich zähneknirschend "stillhalten", das unterschrieben und versuchen zu vergessen. Was soll man denn machen..???

LG fk

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fraukrause

Antwort von 32+4 am 07.12.2011, 20:24 Uhr

genau DAS habe ich heute auch laut gesagt, ob es denn schlimm sei, wenn ich den passus streiche und kurz reinkrakel, daß sie mein praktikum/meine probearbeit aus eigeninitiative genehmigen

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Re: fraukrause

Antwort von Pamo am 07.12.2011, 20:35 Uhr

Das wuerde ich definitv tun: Unterschreiben und handschriftlich notieren, dass der Job durch Eigeninitiative gefunden wurde.

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