Geschrieben von Keks10 am 06.12.2011, 22:50 Uhr |
Negativtest...?
kann man den sich beim jugendamt holen..?
Re: Negativtest...?
Antwort von Pamo am 06.12.2011, 22:53 Uhr
Du meinst die Negativbescheinigung? Die gibts wohl beim JA.
Re: Negativtest...?
Antwort von littlediamond am 06.12.2011, 22:54 Uhr
Hallo!
Rufst du einfach beim zuständigen Jugendamt an und forderst die Negativbescheinigung an, geht recht fix.
LG littlediamond
Re: Negativtest...?
Antwort von Keks10 am 06.12.2011, 22:54 Uhr
meinte negativattest......
Re: Negativtest...?
Antwort von Pamo am 06.12.2011, 22:58 Uhr
Du meinst eine Bescheinigung darueber, dass du nicht schwanger bist?
Such dir eins aus Pamo
Antwort von susafi am 07.12.2011, 7:59 Uhr
Unter Negativattest werden in Deutschland verschiedene behördliche Bescheinigungen verstanden.
Schriftliche Bescheinigung des Jugendamtes nach § 59 a SGB VIII an die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratete Mutter, wonach diese mit dem Vater des Kindes keine gemeinsame Sorgeerklärung beurkundet hat.
Bescheinigung einer Gemeinde nach § 24 BauGB, wonach sie das ihr zustehende gesetzliche Vorkaufsrecht bei Grundstücken nicht ausüben wird (so genannte Vorkaufsrechtsverzichterklärung).
Entscheidung der Kartellbehörde nach § 32c GWB an betroffene Unternehmen, nach der sie von ihren Befugnissen nach den §§ 32 und 32a GWB vorläufig keinen Gebrauch machen wird.
Entscheidung der zuständigen (Aufsichts-) Behörde, dass ein ihr mitgeteiltes Rechtsgeschäft keiner behördlichen Genehmigung bedarf.
Eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit, die diese erteilt, wenn ein Insolvenzverwalter eine Massenentlassungsanzeige gem. § 17 KSchG angezeigt hat, obwohl dies gem. § 17 KSchG nicht erforderlich war. Das Negativattest wirkt dann wie eine zum gleichen Zeitpunkt erteilte Zustimmung zur vorzeitigen Entlassung.
Ich denke sie meint die Negativbescheinigung