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Geschrieben von Ikmam am 23.04.2012, 18:47 Uhr

Kurze Frage zur Düsseldorfer Tabelle

N´abend !

Kann mir jemand sagen, ob von den Beträgen, die in der DDT vermerkt sind bei Berechnung des Unterhaltsanspruches das hälftige Kindergeld noch abgezogen werden muß oder nicht ? Steh grad auf dem Schlauch ...

Danke und VG !

 
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von sophieno 03.01.2008

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Stichwort: Düsseldorfer Tabelle

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