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Geschrieben von Ikmam am 23.04.2012, 18:47 Uhr

Kurze Frage zur Düsseldorfer Tabelle

N´abend !

Kann mir jemand sagen, ob von den Beträgen, die in der DDT vermerkt sind bei Berechnung des Unterhaltsanspruches das hälftige Kindergeld noch abgezogen werden muß oder nicht ? Steh grad auf dem Schlauch ...

Danke und VG !

 
2 Antworten:

Re: Kurze Frage zur Düsseldorfer Tabelle

Antwort von sibs1 am 23.04.2012, 19:08 Uhr

Hallo,

die Tabelle mit den Beträgen ab 314 Euro ist ohne hälftiges Kindergeld. Ganz untern auf der Seite findest Du die Beträge mit hälftigem Kindergeld.

http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Unterhaltstabellen/duesseldorfer-tabelle.php

LG Sibs

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Re: Kurze Frage zur Düsseldorfer Tabelle

Antwort von Ikmam am 23.04.2012, 20:22 Uhr

DANKE SCHÖN !!

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Stichwort: Düsseldorfer Tabelle

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