Geschrieben von Ikmam am 23.04.2012, 18:47 Uhr |
Kurze Frage zur Düsseldorfer Tabelle
N´abend !
Kann mir jemand sagen, ob von den Beträgen, die in der DDT vermerkt sind bei Berechnung des Unterhaltsanspruches das hälftige Kindergeld noch abgezogen werden muß oder nicht ? Steh grad auf dem Schlauch ...
Danke und VG !
Re: Kurze Frage zur Düsseldorfer Tabelle
Antwort von sibs1 am 23.04.2012, 19:08 Uhr
Hallo,
die Tabelle mit den Beträgen ab 314 Euro ist ohne hälftiges Kindergeld. Ganz untern auf der Seite findest Du die Beträge mit hälftigem Kindergeld.
http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Unterhaltstabellen/duesseldorfer-tabelle.php
LG Sibs
Re: Kurze Frage zur Düsseldorfer Tabelle
Antwort von Ikmam am 23.04.2012, 20:22 Uhr
DANKE SCHÖN !!
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von sophieno 03.01.2008
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